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Amerika
Anprangern Anspruch Aufruhr
Ausgrenzen Ausstellung
Belastung Diktat Distanz
Form
Freude
Gandhi Gefahr
Konflikt Kränkung Krise
Kündigung Kultur
Meinung Mediation Medien
Mobbing
Mobb
Preis
Satire
Scheiße
Schlüssel
Schuld
Schweigen
Sitten
Störung
Verdrängung Vergleich
Verleumdung
Viererbande
Vision
Wahrheit WDR Whyn8
Wunsch
Zen
Zustimmung?
Schreibt
nur derjenige eine Chronik, dem die Gegenwart wichtig ist"? Spricht
Goethe da von
sich selbst wie hier: Wiederholt sich der Irrtum immerfort in der Tat;
muß man deswegen
das Wahre unermüdlich in Worten wiederholen?" Müssen Beispiele
dafür bekannt werden?
Wie es ist, wenn man unter die Menschen gefallen ist, wollen Sie wissen? Wollen
Sie das
wirklich? Kann man Fragen zuschauen oder zuhören? Macht es Sinn, Fragen
zu zählen?
Muß
man nicht immer, um das Wahre erst herauszuarbeiten, Fragen stellen? Führt
nicht nur
jede Antwort, sondern auch jede Frage zu einer neuen Frage? Ist nicht manchmal
eine Frage
wie eine Antwort? Kann diese Seite darum statisch, fertig
sein? Ergibt sich daraus, daß sie
unfertig, dynamisch ist? Ist sie darum wirkungslos?
Sind Alpenveilchen, Amaryllen,
Arnika und Astern Blumen, die mit a anfangen? Rosen, Tulpen
und Narzissen,
ist nicht alles wunderbar?
Was soll die sinnlose Aufzählung von Blumenna-
men? Wollen wir hier durch die Blume
sprechen? Oder sogar über Pflanzen in der Bundes-
stadt?
Einen Satz mit Amerika von meinem Großvater? Hat
er sie am Erikasträußchen erkannt? Hieß
sie etwa Walburga?
Geht
es um Erlebnisse, um Erfahrungen? Fiktives, Erfundenes, Vermutetes, Geträumtes?
Er-
wünschtes? Erlittenes? Erwartetes? Nicht erfüllte Erwartungen? Nicht
eingelöste Verspre-
chungen? Soll und kann, darf das hier alles völlig objektiv
sein? Muß der Künstler jetzt ge-
rade einmal laut lachen? Ist nicht gerade der Künstler das Objektiv seiner
Umgebung, Um-
stände und Zeit?
Ist
Kunst eine Form von Forschung? Wie kann mit dies mit ja
beantworten, ohne dabei die
gewählte Form der Fragestellung zu verlassen?
Ein klassisches Dilemma?
Gibt es wirklich
keinen Ausweg? Muß dafür nicht erst das Bewußtsein der Ausweglosigkeit
vorhanden sein?
Und dann die Notwendigkeit, den Ausweg zu suchen? Gibt es für den Künstler
den Ausweg?
Kann er seine Gemälde und Manuskripte vernichten? Muß er ein Getriebener
sein? Ist der,
von dem die Kunst Besitz ergriffen hat, ein Besessener? Oder ist es der Künstler,
der die
Kunst selbst ergreift? Sollten wir nicht jetzt einige Minuten ergriffen verweilen?
Was sagt uns der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum?
Im Bereich der Kunst ist der
Schaffende Besitzer und Eigner zugleich, danach wird er zum Entlassenden; er
gibt sein
Werk frei. Der Künstler ist dabei nach seinen Möglichkeiten frei und
das Werk spricht ohne
ihn, es überdauert. Kann man das hier etwa mit Weltkunst vergleichen?
Ist jemandem wirklich klar, was Vergleichen bedeutet? Kennen wir es nicht alle,
wenn ge-
sagt wird, man könne Äpfel nicht mit Birnen vergleichen? Kann man
nicht sogar einen Wal
mit Brot vergleichen? Denn bedeutet Vergleichen nicht, sich anzuschauen, ob
es beim Ver-
gleichen zu Übereinstimmungen, zu Gleichem kommt? Ist Vergleichen also
ein Vorgang mit
einem Ziel? Ist Vergleichen etwa ein Zustand? Will nicht Vergleichen Ungleichheit
erkennen
und sogar ausschließen?
Was ist aber völlige Gleichheit? Kann es wirklich 100%ige Übereinstimmung
oder Identität
von irgendetwas mit etwas anderem geben? Wäre das dann nicht Ekstase? Wie
nennt man
das Ende eines Vergleichsvorgangs? Ergebnis? Vergleich?
Ist es bei Äpfeln und Birnen noch leicht? Sind nicht beides eßbare
Früchte? Haben sie das
nicht gemeinsam, sind sie nicht darin gleich? Wachsen sie nicht auf Bäumen,
fallen manch-
mal hinunter, müssen aber auch gepflückt werden? Wer bestimmt also
das Maß der Gleich-
heit, von wo an nicht mehr von Vergleichen gesprochen werden darf? Äpfel
mit Birnen ver-
gleichen, ja? Stahlträger mit Knäckebrot, nein? Kann nicht auch Knäckebrot
im Belastungs-
test eine Menge vertragen? Ist nicht Bambus
belastbarer als jeder Stahlträger?
Soll
man nur Blech mit Blech vergleichen dürfen? Erbsendosen mit Autos? Gemüse
mit Ge-
müse, Paprikas mit Tomaten? Oder nur Äpfel mit Äpfeln? Grün
oder rot? Ist
das nicht
furchtbar langweilig? Warum vergleichen wir nicht Massenbetrug durch grinsende
Bankster
hier und dort mit Massenverarmung überall?
Darf
man Dinge vergleichen, die scheinbar keinerlei Gemeinsamkeit haben? Nichts Gleiches?
Woher will man das wissen? Ja, warum denn nicht das Denkverbot
überwinden? Alles mit
allem vergleichen? Haben Wal und Brot nichts gemeinsam? Sind nicht beide eßbar?
Wissen
das die Japaner?
Hat das Vergleichen wenig gebracht, wenn nur das dabei herauskommt?
Ist auch der Versuch, Ameisen mit dem Himalaya zu vergleichen, Unsinn? Können
wir das
Ergebnis aber wirklich jetzt schon wissen? Oder wird es erst in 135 Jahren vorliegen?
Bedeutet nicht in letzter Konsequenz die Behauptung, manches könne nicht
verglichen wer-
den, weil es anscheinend keinerlei Gleichheit der zu vergleichenden Dinge gebe,
eine gewal-
tige Selbstbeschränkung derjenigen, welche diese Schere im eigenen Kopf
selbst ansetzen?
Haben sie überhaupt richtig hingeschaut? Und was wissen sie?
Bedeutet ignorantes Nicht-Vergleichen, daß das Ergebnis
von Beginn an feststeht? Wird der,
für den schon alles geklärt ist, noch fragen oder vergleichen wollen?
Wie will er aber zur Er-
kenntnis gelangen? Hängen nicht Unterscheiden und Vergleichen zusammen?
Was unterscheidet ein Brötchen auf dem Tablett von einem Brett vor dem
Kopf? Sind nicht
beide organischen Ursprungs und befinden sich außerhalb des Körpers?
Sind aber beide, Bröt-
chen und Brettchen eßbar? Wird man außer der Farbe wenig Gemeinsames
beim Vergleich
feststellen? Und wie sieht es aus bei Brettchen und Frettchen?
Ist
es nicht in Wahrheit so, daß im Tanz der Moleküle jegliche Unterscheidung
ein Ende hat,
die Vorstellung der Verschiedenheit eine Illusion ist? Ist Vergleichen also
so etwas wie Medita-
tion, das Herbeiführen von Einssein?
Bestehen nicht sogar Eins und Sein aus denselben Buch-
staben? Zu esoterisch? Zurück zum Hammel?
Ist All-Ein-Sein Glückseligkeit? Genau das sagte Tenzin
Palmo in einem Film von Liz
Thomp-
son. Erst wenn der Mensch seine Rollen ablegt und sich auf sich selbst besinnt,
könne er zu
seinem wahren Kern vordringen. Immerhin hat die Nonne 12 Jahre in einer Höhle
verbracht.
Was ist denn mit dem Vorstellen? Müssen einem nicht alle leid tun, die
regelmäßig, wenn sie
nur ein wenig überfordert sind, selbstbegrenzend sagen: Das kann
ich mir nicht vorstellen"?
Bedeutet Imaginieren nicht, sich ein Bild zu machen, etwas aus sich heraus und
vor sich hin-
zustellen? Gibt es irgendetwas, das man sich nicht vorstellen kann? Muß
man es dafür
kennen?
Sind wir eigentlich Körper, die seelische Erfahrungen machen oder Seelen,
die körperliche
Erfahrungen machen? Wollen wir jetzt
esoterisch werden?
Können
Fragen Projekten dabei behilflich
sein, sich zu entwickeln
und zu dem zu gelangen,
wo sie ihrer Programmatik nach hinwollen? Glaubt man manchmal, angekommen zu
sein, ob-
wohl man noch unterwegs sind? Fragen das nicht auch Kinder während der
Fahrt in den Ur-
laub: Wann sind wir endlich da"? Wer kennt das nicht, daß er
schnell gerannt ist und plötz-
lich anhält und sich trotzdem alles weiterbewegt, als würden die Bäume
und Hügel vor ei-
nem davonrennen wollen?
Ist jemand außengesteuert, wenn er nur an Außendarstellung,
am schönen Schein interes-
siert ist? Hat man nicht ein Recht darauf, es sich schön zu machen, sich
behaglich einzu-
richten? Soll irgend jemand sich selbst schlecht machen? Bedeutet Fragen
zu stellen, ande-
re schlecht zu machen? Wird man dadurch zum Schwarzmaler?
Kann lächerlich gemacht werden, wer sich lächerlich
verhält? Wird der, dessen Fragen mit
Ausgrenzung beantwortet werden, aufhören zu fragen?
Wäscht man seine schmutzige Wäsche in der Öffentlichkeit? Wenn
aber dort nur weißestes
Weiß, weißer noch als weiß herumgezeigt wird? Kann zuviel
Weiß blind
machen? Bedeutet
das aber zugleich Unwissenheit?
Muß bei so viel blendendem Weiß, so viel Licht, nicht ebenso viel
Schatten sein? Lehrt nicht
das die Wahrscheinlichkeitstheorie?
Und wenn es nicht so ist? Selbst Licht
nicht eindeutig
ist? Was gilt noch? Wem ist zu folgen? Der inneren Stimme? Unbedingt?
Musst Du über
sieben Brücken gehen? Was ist zu tun, wenn alles nur hell scheinend
und
wunderbar ist, tadel- und fehlerlos? Wollen wir dann und nur dann niederknieen
und anbe-
ten? Schmelzen
nicht Berge unter ihren Füßen?
Hilft
gegen Schneeblindheit wirklich dauerhaft die rosa Brille? Ist eine ärztliche
Behandlung
unverzichtbar? Kann im übertragenen Sinn die Mitteilung, die sprachliche
Entäußerung heil-
sam wirken? Was ist mit dem therapeutischen Effekt der Wahrheitskommission?
Ach so,
man kann Afrika gar nicht auf Deutschland anwenden?
Weiß man nicht um die Bedeutung des Aussprechens,
des Heraussprechens der Wahrheit?
Nutzt das nicht die K-Kirche
mit ihrem göttlichen Instrument der Beichte?
Spricht nicht der
Therapeut: Ich will Ihnen das gerne glauben"? Der Sozialarbeiter:
Schön, daß wir mal da-
rüber geredet haben"? Sind nicht manchmal sogar Straftäter regelrecht
erleichtert, wenn
man sie gefasst hat? Können sie dann endlich" mal darüber
reden? Sind das Lebenswahr-
heiten? Nur banal? Was ist banal ohne b? Moral on
m?
Fragte die Schnüss
unter Zusammen
lebt man weniger allein" unter Verwendung des Titels
des gleichnamigen Bestsellers von Anna
Galvada in ihrer Maiausgabe
2008: Hält ein ambiti-
oniertes und idealistisches Genossenschaftsprojekt ... der Realität
stand"? Was hält eigent-
lich Irma
Sally davon? Und Mister Wong?
Ist nicht auch, wer
früher stirbt, länger tot? Und ist es wirklich nachts
kälter als draußen? Ist
man nicht reich und gesund besser dran als arm und krank?
Ließ uns Herr
Rumpelfeld erfahren: Berichte, die sagen, daß etwas nicht
geschehen ist, sind
immer interessant für mich, denn wie wir alle wissen, gibt es bekanntes
Bekanntes; da gibt
es Dinge, von denen wir wissen, daß wir sie wissen. Wir wissen, daß
es auch bekanntes Un-
bekanntes gibt; was bedeutet, daß wir wissen, daß es manche Dinge
gibt, die wir nicht
wissen. Aber es gibt ebenso unbekanntes Unbekanntes - diejenigen Dinge, von
denen wir
nicht wissen, daß wir sie nicht wissen"?
Kennen wir sie dann?
Auch das starke Gründe, Fragen zu stellen? Weiß der noch amtierende
Präsident Bush:
daß
der Mensch und der Fisch in friedlicher Koexistenz leben können?
Was meint Obama?
Stimmen
Innen- oder Selbst- und Außendarstellung überein? Klaffen da schon
mal Lücken
so groß wie Scheuntore, oder sind es Mauselöcher?
Müssen sich nicht Menschen und Organisationen an ihren verkündeten
Ansprüchen, Idealen,
Vorgaben und Zielen messen lassen? Woran kann man derartige Lücken festmachen?
An
Tat-
sachen? Erlebnissen? Erfahrungen? Deren Übereinstimmung mit den Erfahrungen,
die andere
gemacht haben? Dem Widerspruch zwischen Anspruch und der vorgefundenen Wirklichkeit?
Nur
an einem unbestimmten Gefühl, dem, was der Bauch sagt? Reicht schon deutliches
Unbe-
hagen? Wird es von allem etwas sein?
Klingt Medien nicht wie Meedjen oder Mädchen? Wollen
Sie es ausprobieren? Wie soll das
gehen? Einfach nur einige Male Medien laut wiederholen? Sehen Sie, pardon: Hören
Sie?
Heißt darum die Verlinkung Mädchen"? Ergibt sich nun bereits
daraus, daß im Grunde Mäd-
chengeilheit" gemeint ist? Ist es recht, wenn wir dies hier nicht weiter
vertiefen? Selbst,
wenn es Millionen, ach was, Milliarden, interessiert?
Muß, wer mit großer Hingabe und Mediengeilheit
Veröffentlichungen über sich und sein
Wirken nicht nur anstrebt und veranlasst, sondern diese als Eigenwerbung kultiviert
und
feilbietet, damit rechnen, daß es immer nur
Jubelberichte
gibt?
Wollten das die Chinesen von der Global
Times China am 17.08.2008 wirklich erfah-
ren? Muß man beim Aufruf dieser
Seite nicht mit dem Allerschlimmsten rechnen?
Sprach man nicht früher, wenn Chinesen gemeint waren, von gelber
Gefahr"? Dürfen wir
uns über die kommende
Supermacht lustig machen? Lassen wir die
doch einfach mal bei-
seite. Wie wäre es mit etwas Lebensgefahr?
Wird
mehr über Geld geredet als über den menschlichen Umgang unter- und
miteinander?
Ist Geld vielleicht sogar wichtiger als das Menschliche? Ist das auch Inhalt
der Gespräche
untereinander? Was geschieht tatsächlich auf der menschlichen Ebene?
Wo,
bitte schön, sind wir? In China, irgendwo auf der Welt? In Deutschland?
In einem
Robert-Jungk-Preis
gekrönten Wohnprojekt?
Ein Obaammagau?
Nur Gaudi?
Ein Gau?
Ein anderer Gau?
Sagt Robert Jungk:
Es müssen Beispiele dafür bekannt werden,
daß Sehnsüchte und Wün-
sche, Träume von einem Leben ohne Angst, einer gerechten Gesellschaft,
einer humanen
Zukunft in Experiment
und Projekt Wirklichkeit werden können"?
Welche
Beispiele wurden bisher bekannt? Reichen wirklich Absichtserklärungen
für Preisver-
leihungen aus? Bekommt man einen Oscar
bereits für die Absicht, einen Film drehen zu
wollen? Was
ist eigentlich davon zu halten, wenn Experiment und Projekt eins sind?
Gibt es im Projekt ein wirkliches Miteinander? Wird es
beschworen und bereits als vorhanden
dargestellt? Wirkt nicht vieles künstlich,
aufgesetzt, maskenhaft, verlogen? Müssen nicht
auch Maskenträger immer befürchten, ihr Gesicht zu verlieren? Nützt
es wirklich, wenn die
Maske kunstvoll gefertigt ist? Befindet sich das Projekt
in einer irrtums-, fehler- und kritik-
freien Zone?
Gibt
es Fraktionen, Machthaber oder solche, die es sein wollen? Gibt es Arme? Wie
erfahren
sie Solidarität von den Reichen? Haben Arme Beine? Beine auch Arme?
Wird
hier etwa mit dem Stilmittel
der Frageform eine
Gechichte" erzählt, die sich zwischen
vielen Fragen versteckt? Muß sich überhaupt jemand verstecken? Etwa
der Künstler als
Schwarzmaler?
Ja, haben wir es hier mit Kunst
zu tun? Findet
Kunst
im Sozialen" statt? Sind wir nicht alle
Künstler?
Gibt es einen Unterschied zwischen künstlich
und kunstvoll? Wo gibt es ein Büro
für die Nutzung von Fehlern und Zufällen?
Will der Künstler das alles für ein Gesamtkunstwerk
beanspruchen? Kommen Tänze zur Auf-
führung? Erheben alle Teile nur in ihrer Gesamtheit Anspruch auf eigene
Geltung? Soll sich
erst so die Wirkung entfalten? Wäre es also sinnlos, sich einzelne Teile
herauszupicken?
Gilt hier nicht pars pro toto?
Definierte André
Breton 1924 im Ersten Manifest des Surrealismus" diesen als
zufällige
Begegnung zwischen einem Regenschirm und einer Nähmaschine auf einem Seziertisch"?
Ergänzte und vervollständigte Max
Ernst: und der Funke Poesie, der bei der unerwarteten
Annäherung der an sich wesensfremden Elemente überspringt"? Zurück
zu Mehrfragen?
Haben
wir es hier mit unterschiedlichen Elementen zu tun, deren scheinbar willkürliche
An-
ordnung erst in der Gesamtschau Sinn macht, eine neue Qualität schafft?
Muß man nicht
nur 1&1
zusammenzählen? Stammt von Robert
Zimmermann: You don't need a weather-
man to know which way the wind blows"? Wer
weiß schon, worauf
da angespielt wurde?
Fängt die Geschichte hier an? Oder da?
Oder ist sie überall?
Soll das Ganze ein Rätsel
sein? Ist das Surrealismus? Dadaismus? Irgendein Ismus?
Kann
man mit Menschen eine kurzfristige Gemeinschaft beim Bahnfahren als Reisegruppe
bilden? Was ist, wenn man mehr Gesellschaft haben will? Warum wenden wir uns
also
nicht einfach den schönen Dingen des Lebens zu?
Wollen
nicht immer mehr Menschen Gemeinsam mit Alt
und Jung, ökologisch nachhaltig
und sozial engagiert zusammen bauen, wohnen und leben"?
Schon wieder Werbung?
Wird diese Seite etwa so finanziert? Warum sonst sollen Wohnprojekte
erwähnt werden?
Sind
sie in, im Trend? Wenn ja, sollte dann darüber berichtet werden? Können
nachhaltige
Erfahrungen des menschlichen Umgangs für
andere Projekte wichtig sein?
Sind wir nicht alle heute, am 05.11.2008, nach dem
Wahlsieg, ein bißchen Obamaryllis?
Oder sogar Obamamaniacs?
Obamadrama?
Obamarama?
Hare Krishna Hare Rama?
Ist
Obama Jesus? Hat nicht der schöne Herr
Berlusconi, nebenbei ein großer Sänger, Barack
Obama als ansehnlich und sogar gebräunt" bezeichnet?
Gibt es 72.700 Gugelsuchergebnisse
für sozial engagiert zusammen bauen, wohnen
und le-
ben"? Aber deutlich mehr, nämlich 1.350.000 Ergebnisse
für sozial engagiert wohnen und
leben"? Sogar 1.970.000 Treffer
für sozial engagiert wohnen"?
Unfassbarerweise
62.900.000 Seiten
für wohnen"? Wen interessiert das wirklich? Noch
mehr?
668.000.000 Seiten
für SEX"? Hätten Sie's gewusst?
Haben
Sie auch festgestellt, was an einem Tag stimmt, schon am nächsten nicht
mehr gilt?
Die ganzen Suchergebnisse hinten und vorne nicht stimmen? Was soll man noch
glauben?
Ist das nicht schrecklich?
Bedeutet
fragwürdig, daß etwas wert und würdig
ist, ge- und befragt zu werden? merkwür-
dig, würdig, gemerkt zu werden? Meint fragwürdig im allgemeinen Sprachgebrauch
etwas
anderes? Können Würdenträger unwürdig auftreten?
Gibt
die Summe der Fragen eine Tendenz wieder? Erzeugt die Summe der Fragen eine
eige-
ne Realität, die sich liest, als wären Fragezeichen Ausrufezeichen?
Wurde
und wird im Zusammenhang mit sozial
engagiert wohnen und leben" von einem
fortschrittlichen, innovativen, visionären" Projekt
gesprochen? Was hat das Schaffen von
umbautem Raum allein, von steinerner
Realität" damit zu tun? Braucht die Form nicht
Inhalt?
Bedeutet Engagement
intensives bis leidenschaftliches Eintreten für ein Ziel"? Ist
damit ge-
meint, daß eine kleine Gruppe sich nur für ihre Ziele einsetzt? Wie
geht das zusammen, wenn
Engagement noch mit sozial" verknüpft
wird? Ist bisher deutlich geworden, worin, außer dem
Schaffen umbauten Raums, das Ziel bestehen soll?
Kann man von sozialem Engagement"
reden, ohne es auch zu spüren und zu fühlen? Sollte
es nicht Freude bei den Mitgliedern bewirken? Ist das
wirklich die vorherrschende Stimmung?
Sind Ausgrenzen und Mobben
wirklich innovativ, fortschrittlich? Braucht es dazu soziales
Engagement und Visionen? Ist
das nicht zuviel auf einmal? Sagte Helmut Schmidt: Wer
Visi-
onen hat, sollte zum Arzt gehen"?
Berichtet
der WDR unter Zusammenleben in der Stadt" ausführlich über
verschiedene Wohn-
projekte? Geht es dabei auch um Heimat?
Um
Streitkultur statt Anonymität"? Gibt es sogar
eine
gute Streitkultur"? Ist
aber Anonymität die andere Seite von Streitkultur? Löst sich
schon jetzt das Gegensatzpaar auf?
Gab oder gibt es wirklich Streitkultur?
Erzeugt fehlende Streitkultur im Umgang der Menschen
Anonymität? Vorbeischauen, Aus-dem-Weg-gehen, Schweigen, aber über
Belanglosigkeiten
und das Wetter reden? Ist kalt geworden, nicht wahr"?
Sind
Zweifel an Streitkultur erlaubt, wenn sich Gemeinschaften
bei bestimmten Fragestellun-
gen wie anonyme, schweigende
und meinungsfreie, träge Massen verhalten? Ist wirklich
das
Gegenteil anzuraten? Die kritische Masse? Kommt es nicht immer zu Eruptionen,
wenn der
Druck
in der Magmakammer größer als die Festigkeit des darüberliegenden
Gesteins ist?
Wird
bei regelmäßigen Zusammenkünften ... über kleine
und große Dinge des gemeinsamen
Alltags diskutiert"?
Worin besteht das intensive Miteinander"? Nur eine Worthülse
wie
gute Streitkultur"? Kommen
die großen" Dinge möglicherweise zu kurz? Entsteht aus
Disku-
tieren ohne s und u Diktieren? Ist das nur ein kleines
Wortspielchen oder ein qualitativer
Sprung?
Muß,
was seltsam ist, darum selten vorkommen? Werden Konflikte
ausgeblendet? Müssen
abweichende Meinungen mit Ausgrenzung
und Mobbing
beantwortet werden? Haben sich kon-
krete Ausgrenzungshandlungen ereignet? Von welchem Stern
ritten die eG Mitglieder herbei?
Verhielten sie sich immer ritterlich? Mit einem
Handschlag?
Ist Mobbing nur auf den beruflichen
Bereich beschränkt? Ist es naheliegend, daß einer Ge-
meinschaft reichhaltig angehörige Ogen (Soziol-, mehrere
Psychol-, Sozialpädag- und -arbei-
ter) ein Mediator, eine Managementtrainerin und Supervisorin,
solche Vorkommnisse schon
aus fachspezifischem Interesse untersuchen? Darf man von ergebniszentriert von
Fehlanzei-
ge sprechen? Skandal
trotz Personal?
Muß
ein von Mobbing betroffener Mensch nicht derart unangenehme
Wahrheiten verkörpern,
die bei seiner weiteren Anwesenheit irgendwann nicht mehr verdrängt
werden können? Ist
darum sein unbedingtes Entfernen Konsens und Teil der Gruppentherapie?
Sind die dann zu erlebenden, kollektiven und heftigen Abstoßungsmechanismen
zur Erhaltung
der Gruppenharmonie unverzichtbar? Oder
wird so erst kollektives Wohlgefühl hergestellt?
Ereignen sich dabei Grenzenüberschreitungen von Grenzen, die man gewöhnlich
einhalten wür-
de? Kommt es zu Übergriffen, die teilweise durchaus
unspektakulär, gleichwohl wirkungsvoll
sein
können?
Was ist mit nicht-mehr-Grüßen, Ansprechen
mit dem Nachnamen, obwohl sich alle mit dem
Vornamen anreden? Anonyme Zettelchen außen an der Wohnung? Sich steigernd
durch An-
schreien, den Weg verstellen? Sind das schädliche Strukturen? Ist die Gruppe
nach dem Aus-
scheiden des hinausgemobbten Mitglieds geheilt? Oder
muß sie sich das Ergebnis schön
reden?
Fragen
sich und fragten sogar in Versammlungen einige, wer denn wohl der Nächste
sein wird?
Hat sich so etwas wirklich zugetragen?
Ist
es natürlich, menschlich und gewöhnlich, bestimmte, unangenehme
Bewußtseinsinhal-
te auszublenden, zu verdrängen?
Ist das etwas Neues? Und was ist Freude ohne e? Sprach
S. Freud von der Wiederkehr
des Verdrängten"? Ist das Hexerei? Oder die angewandte Er-
kenntnis, daß geleugnete Bewußtseinsinhalte sich bemerkbar
machen wollen?
Helfen
dann Ogen?
Muß man sie etwa aufmachen? Oder doch besser geschlossen halten? Wie
wäre es mit Freude? Läßt sich Freude mit
n nicht viel besser ertragen? Hat man ohne Freunde
Freude? Schwächt das nicht die Lebenskraft?
Regt
sich irgendwer auf, wenn
Gewöhnliches geschieht, was also schon zur Gewohnheit ge-
worden ist, oder soll man sich erst daran gewöhnen, bestimmte Zustände
als gewöhnlich
anzusehen und so einzuüben?
Was geschieht, wenn man sich nicht an bestimmte Dinge
gewöhnen will? Wenn berechtig-
te Kritik als Kränkung, Störung, Verletzung"
umgedeutet, so verwandt, zur Gewohnheit und
zum allgemeinen Sprachgebrauch einer Gruppe wird?
Heißt dann: Ich bin so verletzt worden"
im Klartext: Ich wollte mich nicht der Kritik stellen"? Stört
das den Hörer?
Bezeichnet Störung
die Abweichung eines geplanten Vorgangs von seinem festgelegten
oder vorausberechneten Verlauf aufgrund einer unvorhergesehenen endogenen (d.
h. eigen-
verursachten) oder exogenen (d. h. fremdverursachten) Einwirkung"?
Stört"
also Kritik nur den Ablauf eines geplanten Vorgangs von seinem festgelegten
oder
vorausberechneten Verlauf? Wer aber meint, sich anmaßen zu können,
den Verlauf einer Mit-
gliederversammlung festzulegen
oder vorausberechnen zu können?
Muß
jede Störung exogenen Ursprungs sein? Kann es
sein, daß sich die Störung bereits in ei-
nem Meinungsunterdrückungsklima ausdrückt, also endogenen Ursprungs
ist? Müssen dann
nicht, weil das zu leugnen ist, Hinweise darauf erst recht als Störung"
einsortiert werden?
Handelt
es sich dann bei der angeblichen Störung nur um
eine Projektion der selbst hervor-
gerufenen Störung auf einen anderen, einen Kritiker,
der das Nachfragen nicht sein lassen
will? Dient die Verdrängung der Störung"
genannten Kritik nicht der Verdeckung, der Ver-
hinderung der Offenlegung des mit der Kritik Beabsichtigten?
Was sind die gewöhnlichen Konsequenzen? Wird das als Störer"
identifizierte Mitglied ir-
gendwann aufhören, sich kritisch zu äußern? Will es die Zuneigung
der Gruppe verlieren?
Ergibt sich zwangsläufig, sofern das Mitglied nicht aufgibt, daß
die Ausgrenzung weiter be-
trieben werden muß? Werden die Ausgrenzungshandlungen verstärkt,
wenn genügend Druck
und Überzeugung der Gruppe vorhanden ist, daß die Lösung nur
im Entfernen des kritischen
Mitglieds liegen kann? Können Gerüchte und Verleumdungen Stilmittel
des Mobbings sein?
Glaubt
die Gruppe wirklich, daß mit dem Entfernen des Störer"
alles wieder gut und schön,
erfreulich wird? Werden die schädlichen Strukturen
nicht ohne Störer" weiterwirken, werden
sie nicht zwangsläufig neue Nahrung fordern? Oder wird sich ein Klima der
Angst ausbreiten,
das keine Kritik mehr aufkommen läßt? Kann aber Scheinharmonie auf
Dauer gesund sein?
Gedeihen Pflanzen mit destilliertem Wasser?
Lässt
sich nicht jeder Alleinherrscher ungern stören"?
Welcher Mathematiker sagte im Al-
tertum: Noli
turbare circulos meos"? War der Mauerfall nicht auch eine Störung"
der DDR-
Strukturen? Die ICE-Reparaturen eine Störung"
des Börsengangs? Spricht man bei der Bahn
schon von Börsenfahrt?
Wird durch Umwidmung von Kritik, besonders wenn sie
von einem Mann geäußert wird, in
Kränkung, Verletzung" eine emotionale
Atmosphäre in einer weiblich
dominierten Gruppe
geschaffen, die nicht nur zu einer Solidarisierung der Frauen
führt, sondern zur Abweisung
des eigentlichen Kritikanliegens, das damit vollständig ausgeblendet werden
kann?
Muß man nur genügend von Kränkung,
Verletzung" reden, um zu erreichen, daß der Ursprung,
die Kritik, dabei vergessen, dafür nur Kränkung,
Verletzung" erinnert wird? Kann es wirklich
so einfach sein? Was ist, wenn eine der Wortführerinnen in herausgehobener
Position als
Aufsichtsratsvorsitzende wirkte und über Spezialkenntnisse
verfügt?
Darf man fragen, ob sie ihr Instrumentarium eingesetzt
hat? Ist das eher unwahrscheinlich?
Muß nicht, wer öffentliche und ehrenamtliche Tätigkeiten annimmt,
wissen, daß er im Focus
steht und damit rechnen, befragt zu werden? Sind weinerliche
Reaktionen einer Management-
trainerin und Supervisorin" auf Kritik mit Kränkung,
Verletzung" professionell?
Kann man diesen Ansatz hier überhaupt anbringen? Sind nicht viele Funktionsträger
Laien,
die sich womöglich für Experten halten und nicht selten genauso auftreten?
Richten sich die
Laien selbst? Nur ein Wortspiel?
Wurde im Herbst 2007 über eine im Bauplan nicht
vorhandene Dachterrasse
abgestimmt?
Gab
es damals eine Beschlußvorlage über eine aus anrechenbarer Wohnfläche
einer Dachwoh-
nung zurückzubauende Dachterrasse? War diese Maßnahme bautechnisch
notwendig und be-
reits im Bauplan vorhanden? War tatsächlich nur eine Loggia denk- und baubar?
Hätte für den Rückbau zur Dachterrasse der Bauplan geändert
werden müssen? Wurden die
eG Mitglieder darüber in der Vorlage informiert? Oder während der
Abstimmung?
War
der Autor jener Vorlage von anderen vorgeschickt? Wer hatte wirklich ein Interesse
an
der Rückbaumaßnahme? War das Dach schon gedeckt und mußte dafür
wieder in Teilen ent-
fernt werden?
Waren
die von der Maßnahme Hauptbetroffenen bei der Entscheidungsfindung überhaupt
an-
wesend? Wurde der Ursprungstext der Vorlage während des Mitgliedertreffens
mehrfach um-
formuliert? Gab es vor der Abstimmung von verschiedenen eG Mitgliedern Einwände
dage-
gen? Wurden diese berücksichtigt?
Erklärte nur eine Woche nach der Abstimmung in der nächsten Versammlung
das betroffene
Mitglied, bedrängt worden" zu sein? Wurde dies geflissentlich
von den Mitgliedern überhört?
Gab es eine einzige Rückfrage? Einen Protest?
Sind
Rollenkonflikte uninteressant?
War
die Aufsichtsratsvorsitzende Gesprächsleiterin
und Partei in Personalunion? Wurde ein
anonymer Spender genannt, der den Rückbau zur Dachterrasse finanzieren
wollte? Handelte
es sich dabei um die Aufsichtsratsvorsitzende? Wurde dies erst auf Nachfragen
enthüllt?
Wurde Spende zu Darlehen und dann zu Sponsoring erklärt?
Kann
eine Terrasse gleichzeitig Loggia sein?
Stellte
sich später heraus, daß zwar über eine Dachterrasse abgestimmt
wurde, in Wahrheit
jedoch eine Loggia entstand? War ein späterer Antrag, die Abstimmung für
ungültig erklä-
ren zu lassen, erfolgreich?
Hat
ein eG Mitglied wegen der gesamten Vorgehensweise deshalb dem Aufsichtsrat und
Vor-
stand seine deutliche Mißbilligung" ausgesprochen? Führte
das zu nennenswerten Reaktio-
nen seitens der Verantwortlichen?
Ausgrenzen
durch Anprangern?
Wurde
dasselbe eG Mitglied von der Aufsichtsratsvorsitzenden
danach dergestalt an den
Pranger gestellt, daß diese außen an ihrer Wohnungstür, für
alle deutlich sichtbar, Din A4
groß, einen Hinweis befestigte, aus dem hervorging, das kritische eG Mitglied
möge ihre
Wohnung nicht mehr betreten"? Zurück
zum Übergriff?
Wurden dabei auch die Gründe erwähnt, die zu dem Betretungsverbot
führten? Musste nicht
jeder Passant ins Grübeln kommen, was denn das eG Mitglied ausgefressen
haben müsste,
um mit einem Betretungsverbot belegt zu sein? War dieser Effekt der hauptsächliche
oder
nur Nebensache? Sind das Standards
von Kommunikationslotsen"? Übliches
Vorgehen einer
Supervisorin
und Managementtrainerin"?
War das der Beginn des Mobbings?
Wurde damit die Ausgrenzung eines kritischen eG
Mitglieds eingeläutet? Wurde nicht gleichzeitig auch Kritik gefordert?
Musste nicht ein an-
deres eG Mitglied sich anhören: Ja, solche Leute brauchen wir."
Was aber geschah, wenn
man wirklich Kritik äußerte, trotz Kündigung seine
Rechte wahrnahm?
Erklärte
später die Aufsichtsratsvorsitzende, der unübersehbare
Aussperrungshinweis sei eine
Reaktion auf die vorangegangene Kritik, die Mitteilung der deutlichen
Mißbilligung" gewesen?
Wurde also das eG Mitglied so bestraft"? War bereits das schon sittenwidrig?
Oder
nur ärger-
lich, zu vernachlässigen? Ist denn nicht der
Umgang mit Frauen das Element guter Sitten"?
Kam
es in Folge dazu, daß in den Mitgliedertreffen zunehmend, anstatt sich
berechtigter Kritik
anzunehmen, von Kränkung, Störung"
und Verletzung" die Rede war? Fühlten sich jemals
Männer gekränkt"? Wurde
immer wieder Sachlichkeit" von denen eingefordert, die ihren ei-
genen Emotionen erkennbar hilflos ausgeliefert waren? Geschah weiteres Anprangern?
Kann
man wirklich eigene Wünsche anderen unterschieben?
Übersandte
die Aufsichtsratsvorsitzende demselben, vom Betretungsverbot
betroffenen, eG
Mitglied einen Tag vor dessen geplantem Einzug ein Schreiben, in dem sie, ihren
Wunsch
verkleidend, aber nicht wirklich verbergend, als Privatperson" formulierte:
Vielleicht möch-
test Du auch einfach die Wohnung gar nicht beziehen.
. Und wir würden
vielleicht einen
Mieter finden, der auch mal was gut findet und nicht immer nur rummeckert."
Sollten
Verträge eindeutig sein?
Fand das betroffene eG Mitglied die Wohnungsgröße im Nutzungsvertrag
mit 53 m² richtig
angegeben? Wurde eine Korrektur erst Wochen später eingeräumt? Waren
die Quadratme-
terzuordnungen überhaupt im Nutzungsvertrag nachvollziehbar bzw. aus ihm
extrahierbar?
Ist
es ratsam, Wohnungsmängel zu ignorieren?
Wurden
unmittelbar nach dem Einzug erhebliche Wohnungsmängel festgestellt? Gab
es
Tritt- und Körperschall? Vibrierende Rigips-Wohnungsbegrenzungswände?
Bezeichnete der
Architekt selbst die gesamte Etage, auf der sich die Mängelwohnung befindet,
als Klang-
körper"? Gab es Telephonie" durch Lüftungsrohre, die
Geräusche und Gespräche in benach-
barte Wohnungen hinein und aus ihnen heraus übertragen?
Hilft
ein Auszug wirklich gegen Wohnungsmängel?
Erhielt
das eG Mitglied Mitte Februar 2008 eine Antwort auf seine Mängelfeststellung
von ei-
nem weiteren Aufsichtsratsmitglied namens Mai, wo es hieß:
das ist ja wirklich schreck-
lich. Aus dieser Scheiß-Wohnung solltest du wirklich
sofort ausziehen, du Armer! Liebe
Grüße
." Verschwinden Wohnungsmängel durch Auszug?
Aus wessen Blickwinkel? Entfernt
sich in Wahrheit nicht allein der Mieter? Verbleiben die Mängel ohne ihn?
Wer ist hier ein
Armer"? Zurück zum Übergriff?
Kann
man mit einem Schlüssel Gewalt ausüben?
Hat
die schon erwähnte Aufsichtsratsvorsitzende am 29.02.2008
dem bereits erwähnten eG
Mitglied einen seiner gerade überreichten neuen Wohnungsschlüssel
unter Hinweis auf: Der
kommt in den Tresor" aus seiner Wohnung weggenommen, obwohl das eG Mitglied
mehrfach
darum bat, dies zu unterlassen?
Fragte es sogar nach, ob sie, die Aufsichtsratsvorsitzende,
wisse, was sie tue? Erhielt das eG
Mitglied zur Antwort: Darauf kommt es jetzt auch nicht
mehr an"? Kann wirklich beruhigen,
daß so etwas aber nur alle vier
Jahre vorkommen kann?
Muß
nicht jemand, der Derartiges äußert, sich seiner Sache trotz eigener
Bedenken völlig
sicher sein? Ist es glaubwürdig, dann später zu erklären, man
habe nicht gewusst, daß
der Vermieter" so etwas nicht darf? Hat denn die Aufsichtsratsvorsitzende
als Vermieter"
gehandelt? Oder hat sie nicht vielmehr erklärt, sie wäre als normales
eG Mitglied" tätig
geworden? Muß, kann oder soll man dieses Gedankengestrüpp wirklich
durchdringen?
Darf
man fragen, ob jemand, der in Personalunion Aufsichtsratsvorsitzende,
Kommunikati-
onslotsin", Managementtrainerin und Supervisorin"
ist, aber weder als Aufsichtsratsvorsit-
zende noch Vermieter", sondern als
normales eG Mitglied" vor Ort tätig wurde, den Über-
blick, auch rollentechnisch und -spezifisch, in dieser Situation hatte?
Kann man Supervi-
sion" nicht mit Überblick gewinnen" übersetzen? War
davon in der Situation etwas verloren
gegangen?
Versuchte
die Aufsichtsratsvorsitzende, nachdem das eG Mitglied in
einem Schreiben an die
übrigen eG Mitglieder den Vorgang transparent machte, sich zu entschuldigen?
Hatte
sie,
um ihren Entschuldigungsversuch zu unterstreichen, den Schlüssel dabei,
um ihn zurückzu-
geben? Würde dann von Versuch gesprochen? War das Ganze nicht zum Weinen?
Reagierten
die Verantwortlichen der eG auf die nicht rechtskonforme Schlüsselwegnahme?
Und die übrigen eG Mitglieder? Gab es eine schweigende
Mehrheit? Gibt es sie noch?
Gab
es eG Mitglieder, die anstelle einer Reaktion auf den Vorgang von dem betroffenen
eG
Mitglied zukünftig keine weiteren Schreiben, also keine Schilderungen unangenehmer
Vorfäl-
le, mehr erhalten wollten? Wurde der Vorgang mehrheitlich geleugnet und verdrängt?
Waren
die eG Mitglieder mit der damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden
wirklich gesegnet?
Wurde
vom Mieterverein die Abmahnung
erklärt?
Schaltete,
ob des großflächig ausgebreiteten Mantels des Schweigens,
das betroffene eG
Mitglied den Mieterverein zur Wahrung seiner Rechte ein? Schrieb der Mieterverein
dies:
Unser Mitglied sieht durch diesen Vorfall das für jedes Vertragsverhältnis
wichtige Ver-
trauensverhältnis als nachhaltig gestört
an"? Kam es zu Vergleichsverhandlungen?
Kann
der Gebrauch der Rechte zu einer Ausschließungsankündigung führen?
Wurde
nur drei Tage später, am 10.03.2008 angekündigt, ein eG Mitglied zum
Jahresende
aus der eG auszuschließen? Sollte etwa, naheliegenderweise, die Schlüsselwegnehmerin,
die Aufsichtsratsvorsitzende, aus der eG ausgeschlossen
werden?
Wurde
stattdessen mitgeteilt, das unbotmäßige eG Mitglied, das sich gegen
die Schlüssel-
wegnahme verwahren wollte und mangels Reaktion der Verantwortlichen von seinen
Rech-
ten Gebrauch machte, zum Jahresende aus der eG auszuschließen?
Ist das Einschalten des Mietervereins
als Einschaltung der Öffentlichkeit, also als Ausschlie-
ßungsgrund genannt worden? Sind
mittlerweile bereits andere eG Mitglieder dem Mieterverein
beigetreten?
Ist
Anprangern auf einer Schautafel eine Informationsveranstaltung"?
Ereignete sich am 15.03.2008 als Informationsveranstaltung"
auf einer Schautafel das Aus-
stellen" von vertraulichen Dokumenten des betroffenen eG Mitglieds, dessen
copyrightge-
schützter Texte, dessen Nutzungsvertrags, Schreiben des Mietervereins an
den Vorstand,
Emails des betroffenen eG Mitglieds, einer von ihm gestalteten Grafik?
Wurde auch ein von außen durch das Wohnzimmerfenster
fotografiertes Foto der Wohnung
des betroffenen eG Mitglieds gezeigt? Nannte die Aufsichtsratsvorsitzende
den gesamten
Vorgang selbst Ausstellen"?
War die damalige Vorstandsvorsitzende sofort bereit,
sich
neben der Schautafel fotografieren
zu lassen, ohne sie unmittelbar darauf zu entfernen?
Handelte es sich bei der unautorisiert kopiert, ausgedruckt und dann ausgestellten
Grafik
um eine copyright-geschützte Collage
im Entwurfsstadium
als kreative Umsetzung der zuvor
erfahrenen Bezeichnung der eigenen Wohnung als Scheiß-Wohnung",
die Schrift plaziert in
einem Scheiß-Haufen, der gar nicht so leicht zu beschaffen war? Kann es
sein, daß auch der
Hintergrund bewußt kackbraun gewählt
war? Ist das nicht schrecklich?
Toilettenpapier mit Spekulatiusduft?
Geht das auch an Ihrem Arsch
vorbei? Oder nun
erst recht? Sind nicht endlose Variationen vorstellbar? Klopapier mit Blutwurstduft?
Sauer-
krautduft? Gänsebratenduft? Erbensuppenduft? Kotzeduft? Kuhstallduft? Nordsee-
und Alpen-
duft? Ausgelassener-Speck=Heiterkeits-Duft? Stinkesockenduft? Mopedauspuffduft?
Zirkus-
duft? Berliner-Luft-Duft? Wasser-aus-Toilette-Duft?
Bordellduft? Sitzungsduft? Peking-Smog-
Duft? Axels-Schweiß-Duft? Rainers-Zufall-Duft? Klara-Falls-Duft? Was
sagt der Blinde im
Fischgeschäft? Zu wem und warum? Geht's noch schlimmer?
Berichtete
der SPIEGEL über Boris
Lurie, gestorben mit 83 Jahren am 07.01.08 in New York:
Seine Schaffenskraft brachte er auf eine knappe Formel:
Auf alles reagieren, was dich be-
lastet" (Der
Spiegel 3/2008 S. 142)?
Kann man damit ein hohes Alter erreichen? Hatte sich der
Collagen-Designer nicht genau so verhalten? Seiner Belastung
Ausdruck verliehen?
Hatte diese Grafik ein eG
Mitglied, ein gelegentlich Großsäugetiere fütternder, künstelnder
Bildner, mittlerweile vorständelnd, mit kollegialem Gruß erhalten,
sie darauf unerlaubt ver-
vielfältigt, an Aufsichtsrat und Vorstand weitergeleitet? Seinen Ekel formuliert
und, als
I-Tüpfelchen, das betroffene eG Mitglied, den Gestalter der Collage, aufgefordert,
sich bei
den Funktionsträgern dafür zu entschuldigen?
Reife Leistung, oder?
Hatten
sich etwa die Verantwortlichen für ihre Bezeichnung der Mängelwohnung
als Scheiß-
Wohnung" entschuldigt, sich nur eines einzigen Mangels angenommen?
Wurden die Mängel
nicht vom Rechtsvertreter der eG als sachgrundlos" dargestellt? Verhalten
sich nicht abge-
wichste Hausverwaltungen so? Kennt man das nicht? Schimmel"? Haben
Sie genügend ge-
lüftet?
Kam es zu Verwechslungen der Buchstaben? Wurde aus Aufsichtsrat beim Vorstand
Vorsicht
beim Aufstandsrat? Kam es sogar zum Aufstand beim Vorsichtsrat? Waren das nur
unbe-
wußte, sinnlose Wortschöpfungen? Freudsche Fehlleistungen? Machte
das etwa Spaß?
Trafen sich einige verschworene eG Mitglieder heimlich, um über die Funktionsträger
zu la-
chen? Fand der Ausdruck Dissident"
Verwendung? Hielten sich welche für Dissidenten"?
Hatten die in Wirklichkeit mit Musik nichts, aber auch gar nichts zu tun, außer,
daß sie Miß-
töne wahrnahmen?
Handelte es sich bei dem ausgestellten Foto um eine Schokoladen-Werbung
für Body-
Painting in Postkartengröße? Was spricht gegen Werbung?
Waren die Worte Leck Mich" auf
der Postkarte zu lesen?
War
auch, etwas kleiner, das Wort: Schokoladen" zu sehen? Hatte im Vorfeld
bereits ein
Vorstandsmitglied dem betroffenen eG Mitglied geschrieben:
ein
Schild im Fenster
leck mich" ist eine Beleidigung jedes Mitglieds. Ich bitte dich,
dieses Schild umgehend
zu entfernen, da der Rundumgang für alle da ist"? Gab es noch schwerwiegendere,
gar un-
erträgliche Belastungen?
Wurde
die Ausstellung", die nur einen Tag dauern sollte, danach unverzüglich
abgebaut?
Dauerte das Zur-Schau-Stellen versehentlich" vom 15. bis zum 18.03.2008
an? Wurde die
Ausstellung" erst durch Intervention des betroffenen eG Mitglieds
beendet?
Sind
bei der Ausstellung" massive Verstöße
gegen den Datenschutz und den Schutz des
Persönlichkeitsrechts begangen worden? Kann oder muß man sogar solche
Vorkommnisse
als Mobbing bezeichnen? Wenn Menschen ausgestellt"
werden?
Muß
bei Vergleichsgesprächen geschrieen werden?
Wurde vom Mieterverein ein Gespräch angeboten? Gab es am 02.04.2008 ein
Vermittlungs-
gespräch, bei dem ein Vertreter des Mietervereins, zwei Vorstandsmitglieder,
zwei eG Mit-
glieder als Beobachter, das betroffene eG Mitglied und auch die Aufsichtsratsvorsitzende
teilnahmen?
War
im Vorfeld bei der Benennung der Teilnehmer vom Mieterverein der Wunsch geäußert
worden, daß die Aufsichtsratsvorsitzende nicht
teilnehmen sollte? Wurde dieser Wunsch
mit der Begründung ignoriert, bei der Aufsichtsratsvorsitzenden,
also derjenigen, welche
die Schlüsselwegnahme durchführte, handele es sich um die Rechtsexpertin"
der eG?
Fragte
der Vertreter des Mietervereins zu Beginn des Vermittlungsgesprächs danach,
wo es
denn hingehe, was man wolle"? Entgegnete der Rechtsvertreter der eG: Ein
baldiges Aus-
scheiden und eine Beendigung des Nutzungsverhältnisses"?
Wurde
erstmals von demselben Rechtsvertreter vom SPIEGEL"
und Publikationen im In-
ternet" gesprochen und über das betroffene eG Mitglied geäußert:
Dann geht er an die
Öffentlichkeit"? Hat derselbe Rechtsvertreter
seine Vermutung begründet? War darin bereits
das wesentliche Motiv enthalten, einen Vergleich
anzubahnen? Öffentlichkeit zu vermeiden?
Existierte zu diesem Zeitpunkt bereits schon eine Publikation
im Internet"?
Schnäuzte
die Aufsichtsratsvorsitzende mit den Worten: Ich
weine nicht, ich bin nur erkäl-
tet" in ihr Taschentuch? Fragte sich das betroffene eG Mitglied innerlich:
Warum hätte sie
weinen sollen? War ihr ein Schlüssel weggenommen
worden? Wen
interessiert das also?"
Wies die Vorstandsvorsitzende darauf
hin: Bin 'ne Frau und werde sehr konkret"? War das
hilfreich? Mussten Männer auf ihre Geschlechtsrolle hinweisen? Hatten sie
derartigen Mittei-
lungsbedarf?
Schrieen
gegen Schluß der Vergleichsverhandlung, als sich abzeichnete, daß
es so zu keiner
Einigung käme, die beiden Vorstandsmitglieder das betroffene eG Mitglied
an? War das
sozial engagiertes Verhalten? Schauten
sich die beiden Rechtsvertreter fragend an?
Wurde
später eine Sammlung" durchgeführt, die dem betroffenen
eG Mitglied als Umzugs-
beihilfe" angeboten werden sollte? Wurden dann seitens der eG verschiedene
Angebote ge-
macht, die teilweise nachgebessert werden mussten? Gab dann auch der Mieterverein,
was
die Höhe der Abstandssumme angeht, nach und reduzierte seine Forderung?
Zog sich das
alles bis in den Monat Juni hinein?
Sollte
man eine Fußbodenheizung im Sommer abstellen
können?
Ließen
sich ab Mai überdurchschnittlich hohe Temperaturen der Wohnung des betroffenen
eG Mitglieds in Nord-West-Lage nachweisen? Gab es Hinweise auf 80° C heißes
Wasser
führende Leitungen, die im Estrich verlegt, den Fußboden, selbst
im Sommer, erwärmten?
Ist
es wirklich ökologisch, im Sommer eine virtuelle Fußbodenheizung
zu betreiben? Wur-
den Infrarotmessungen durchgeführt, Temperaturen innerhalb der Wohnung
am Boden von
nahezu konstant 25° C, selbst bei deutlich tieferen Außentemperaturen,
und selbstver-
ständlich ausgeschalteter Heizung, dokumentiert?
Konnten die hohen Temperaturen durch Ventilabsperrung reguliert werden? Hatten
nicht
bereits früher andere bemerkt, daß deutlich mehr Brennstoffverbrauch
als angenommen
festzustellen war? Waren die Hinweise auf die hohen Temperaturen nicht auch
im Inter-
esse der eG?
Wurden die Mängel behoben? Gab es überhaupt einen Versuch dazu? In-
teressierten sich die Verantwortlichen für die Mängel? Stellte erst
darauf das eG Mitglied
die Meßergebnisse ins Internet?
Sind
sittenwidrige Vergleichsagebote abzulehnen?
Gab
es ein Vergleichsangebot der eG, in dem es hieß, daß das betroffene
eG Mitglied die
aktuellen Eintragungen auf seiner Webseite im Internet" (wo sonst?, der
Autor), die sich
auf die ... eG beziehen, binnen drei Tagen löscht und künftig keine
weitere Berichterstat-
tung über die eG ohne deren Einverständnis ins Internet
stellen oder in anderer Weise ver-
öffentlichen wird. Ansonsten wird ein Schadensersatz von 5000.00
EUR fällig"?
Musste
man diesen Maulkorbversuch nicht geradezu als Aufforderung betrachten, erst
recht
über derlei Seltsames zu berichten? Erklärte
das betroffene eG Mitglied darauf, ein derartig
sittenwidriges Angebot nicht annehmen zu können? Wurden seitens der eG
die Verhandlun-
gen für gescheitert erklärt? Oder neue Verhandlungen geführt,
Angebote unterbreitet, die
Rechte an der Story zu kaufen?
Wurden
Ausschließungsbeschluß und Kündigung kurz vor Mitternacht überreicht?
Übergaben
kurz vor Mitternacht des 25.06.2008 zwei Boten einen Ausschließungsbeschluß
mitsamt Kündigung, sogar fristlos? War die nächtliche Eile geboten
und verhältnismäßig?
Wurden
Rechte entzogen, ohne daß dies von der Satzung gedeckt war?
Haben
alle eG Mitglieder, auch das betroffene eG Mitglied, kurz danach eine Aufforderung
erhalten, sich neue Paßworte für die eG Internetseite bei einem eG
Mitglied abzuholen?
Wurde
dennoch dem betroffenen eG Mitglied für den Zugang zur eG Internetseite
das für
jedes eG Mitglied individuelle Paßwort vorenthalten? War diese Maßnahme
von der eG
Satzung abgedeckt? Legte darauf das betroffene eG Mitglied Widerspruch dagegen
ein?
Wurde die Maßnahme zurückgenommen?
Warum
will sich jemand lieber selbst beschädigen als sein eigenes Versprechen
zu halten?
Hat
das mit der Paßwortweitergabe beauftragte eG Mitglied in einem Schreiben
an alle an-
deren Mitglieder, dabei das davon betroffene eG Mitglied aussparend, sich u.
a. so geäu-
ßert: Mir reicht es, ihn selbst hin und wieder sehen zu müssen.
Sein bemühtes Geschreib-
sel erspare ich mir ... . Allen, die Interesse haben, kann ich gerne einen Spamfilter
einrich-
ten. ...
Ich würde mir eher eine Hand abhacken, als ihm irgendwas in den Briefkasten
zu
werfen. Keinen Handschlag werde ich für ihn tun."
Hat das eG Mitglied den Mund zu voll
genommen? Was geschah Monate später?
Wurde
dem betroffenen eG Mitglied Gemeingefährlichkeit zu unterstellen versucht?
Gibt
es ein Schreiben des Aufsichtsrats vom 11.07.2008, wo es heißt, das Verhalten"
des betroffenen eG Mitglieds würde eine außerordentlich große
Belastung für uns alle"
darstellen? Wurde Verhalten" näher erklärt? Nochmal zur
gelben Gefahr"?
War nicht nach Satzung eine vierwöchige Frist zur Abfassung eines Widerspruchs
gegen den
Ausschließungsbeschluß vom 25.06.2008 vorgesehen? Mußte das
betroffene eG Mitglied
nicht auch seinen Widerspruch gegen die fristlose Kündigung formulieren?
Waren das nicht
seine Rechte? War das allen Ernstes zu beanstandendes Verhalten"?
Gab
es Verhalten" des betroffenen eG Mitglieds außer dem Inanspruchnehmen
seiner Rechte,
was auch das Ausüben von Wohnen" oder Anwesenheit"
trotz Ausschließungsbeschluß und
Kündigung bedeutete?
Hieß
es dort weiter, besonders die in der Nähe wohnenden älteren
Mitglieder" würden die
weitere Anwesenheit" des betroffenen eG Mitglieds als eine
unerträgliche Belastung erle-
ben", was auch eine deutliche Einschränkung der Lebensqualität
und der seelischen und
körperlichen Gesundheit bedeutet"?
Hatten das etwa Fachärzte für Gerontologie festgestellt? Sollte das
betroffene eG Mitglied
als jemand dargestellt werden, der alten Damen nicht über die Straße
helfen würde oder,
noch schlimmer, ihre ohnehin sehr beschränkte Lebenszeit" durch
seine weitere Anwesen-
heit" verkürzt? Ist anzunehmen, daß man nicht konkreter werden
konnte, weil es keinerlei
Anlaß für derart perfide Unterstellungen gab? Bewegt sich Mobbing
überhaupt im Konkre-
ten? Reicht nicht das Ungefähre, das Angedeutete, das Geflüsterte,
das Gerücht?
Wollte
man sogar unter allen Umständen verhindern,
daß die ohnehin sehr beschränkte Le-
benszeit dieser Bewohnerinnen durch diese Belastung weiter beeinträchtigt
wird"? Bedeutet
weitere Anwesenheit" in diesem Zusammenhang nicht Lebensverkürzung
Dritter? Hört sich
nicht unter allen Umständen verhindern" wie mit allen
Mitteln" an?
Liegt nicht auf der Hand, daß solch bodenlose Unterstellungen, den übrigen
Mitgliedern eben-
falls vom Aufsichtsrat zugeleitet, nicht ihren Zweck verfehlen konnte? Jetzt
vergreift sich das
betroffene Mitglied noch an den Ältesten, den Schwächsten? Kann man
besser Stimmung ge-
gen einen anderen machen?
Würden
damit in letzter Konsequenz nicht Menschen bei weiterer Anwesenheit"
des betrof-
fenen eG Mitglieds sterben? Konnte man das irgendwie anders auffassen? War dessen
An-
wesenheit" also ein großes Unglück? Wurde schon am 15.
November 1879 vom Unglück der
Anwesenheit einer ganzen Volksgruppe gesprochen? Verbietet sich aber nicht,
damit eine
Verbindung zum aktuellen Fall herstellen zu wollen?
Gab
es davor irgendeine Äußerung in dieser Richtung der angeblich betroffenen
Bewohner?
Beweise? Benötigt Mobbing überhaupt Beweise?
Mußte der so Angesprochene nicht eine
unmittelbare und drohende Gefahr für Leib, Leben und Seele anderer sein?
Nur durch seine bloße weitere
Anwesenheit"? Kann man Mobbing besser definieren?
Wenn
unabhängig von fragwürdigen, frei erfundenen, also unhaltbaren, Unterstellungen
das Da-
sein eines Menschen, sein Vorhandensein, seine Anwesenheit" lebensgefährlich
sein muß?
Verstecken sich hinter vorgeschobenen Phantasieängsten wieder einmal nichts
anderes als
Repression, Projektionen und Realängste vor Machtverlust?
Mussten
etwa alte Herrschaften um ihr Leben fürchten oder nicht doch inkompetente
und
kritikresistente Funktionsträger" um Macht und Einfluß,
die immer verbissener ihre Felle
zu retten versuchten, die nicht nur vollgesogen und weggeschwommen, sondern
schon
längst untergegangen waren?
Schreibt Helga König in ihrer Rezension des Buches
von Kay
Pollak Für die Freude ent-
scheiden: Gebrauchsanweisung für ein glücklicheres Leben": Sind
Verachtung und Mobbing
Projektionen? Entstehen sie durch Intoleranz,
die man umformt und nach außen richtet"?
Wurden
Gerüchte verbreitet?
Hatte eine alte Dame verletzt in ihrer Wohnung gelegen und um Hilfe gerufen?
Wurde ihr
erst nach einer halben Stunde geholfen? Wurde ein Gerücht generiert, das
sich der ansons-
ten
geleugneten Hellhörigkeit der Wohnung des betroffenen eG Mitglieds bediente?
Wurde
behauptet: das hätte der doch hören müssen"?
Wurde
vom betroffenen eG Mitglied die Abmahnung erklärt?
Hat das betroffene eG Mitglied gegenüber dem Aufsichtsrat die Abmahnung
der grotesken
Vorwürfe erklärt? Gab es darauf irgendeine Reaktion des Aufsichtsrats?
War
die Aufsichtsratsvorsitzende maßgeblich an der
Abfassung der Kündigungs- und Aus-
schließungsbeschlußformulierungen beteiligt?
Wurde
vom betroffenen eG Mitglied Widerspruch eingelegt?
Hatte
das betroffene, von der Ausschließung und der fristlosen Kündigung
bedrohte eG Mit-
glied fristgerecht bei der eG Widerspruch eingelegt?
Waren
im Widerspruchstext des betroffenen eG Mitglieds nacheinander sämtliche
Begrün-
dungen als halt-, wert- und wirkungslos widerlegt worden?
Ließen sich die Verantwortlichen
mehrere Wochen Zeit, bevor sie ein
Mitgliedertreffen zum 25.08.2008 einberiefen?
Wäre dort Gelegenheit gewesen, den übrigen eG Mitgliedern die Begründungen
des Wider-
spruchs, zunächst gegen den Ausschließungsbeschluß, vorzulegen?
Hatte
vorab das betroffene eG Mitglied die übrigen eG Mitglieder über die
Haltlosigkeit der
Ausschließungsbegründung, wie auch der fristlosen Kündigung,
ins Bild gesetzt, und ferner
die eG Mitglieder gebeten, der Ausschließung in deren eigenen Interesse
nicht
zuzustim-
men? Konnten die eG Mitglieder überhaupt zur Auffassung gelangen, daß
Ausschließungsbe-
gründung und Kündigung wirklich gerichtsfest seien?
Hatte
das betroffene eG Mitglied die übrigen eG Mitglieder auf die Risiken hingewiesen,
die
sich für die eG aus einer Anfechtung einer sich durch Zustimmung der Mitglieder
des Sonder-
treffens ergebenden, wirksamen Ausschließung ergeben könnten?
Kamen
in der Zwischenzeit Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat auf einen Vermittler,
ein eG Mitglied, zu mit der Frage, ob das betroffene eG Mitglied an einem Gespräch
mit
Vorstandsmitgliedern teilnehmen wolle?
Waren
die Verantwortlichen nach Lektüre des Widerspruchs, der umfangreich begründeten
Ab-
weisung des Ausschließungsbeschlusses (und der Kündigung) gefeit,
eine gerichtliche Anfech-
tung zu überstehen? Dämmerte ihnen allmählich die Erfolglosigkeit
der angestrebten Maßnah-
me? Oder sollte es zu einem erneuten Gespräch nun aus reiner Menschenfreundlichkeit
kom-
men? Fühlten sich die Verantwortlichen noch ihrer Sache sicher?
Hatten
sie erkannt, daß das Ende des Mobbings nicht durch
einen freiwilligen" Auszug zu
bekommen war? Ist es ungewöhnlich, daß jemand seine Rechte wahren
will?
Verfügte
die eG überhaupt zur Abdeckung solcher Risiken über eine Rechtsschutzversiche-
rung? Ist die Mitgliedschaft im Mieterverein mit Rechtsschutz in Mietangelegenheiten
verbunden?
Wurde
ein erster Gesprächstermin anberaumt, der deshalb platzte, weil einseitig
seitens der
eG die vorab vereinbarte Teilnehmerzahl erhöht wurde?
Kam
ein Vergleich wirklich auf Wunsch des betroffenen eG Mitglieds zustande?
Liegt
ein Protokoll vor, in dem es heißt, daß die Gespräche vom betroffenen
eG Mitglied ge-
wünscht" wurden? Entspricht das der Wahrheit?
Gab es deshalb noch einmal ein Gesprächsangebot, bei dem es zu einem Vergleich
kam? Kam
der Vergleich nur auf Wunsch einiger Funktionsträger der eG zur Vermeidung
langwieriger ju-
ristischer Auseinandersetzungen mit Räumungsklage und Anfechtung des Ausschließungsbe-
schlusses zustande?
Nur einen Tag vor der anberaumten Sonderversammlung, bei der das betroffene
eG Mitglied
seine Stellungnahme, seine Begründung gegen den Ausschließungsbeschluß
vorgetragen
hätte und die eG Mitglieder den Ausschließungsbeschluß zu bestätigen
oder zu verwerfen
gehabt hätten?
War
den Beteiligten klar, daß ein wirksamer Ausschließungsbeschluß
vom betroffenen eG
Mitglied sofort der gerichtlichen Überprüfung zugeführt worden
wäre?
Kann
es sein, daß die eG sich selbst mit dem Vergleich einen größeren
Gefallen als dem be-
troffenen eG Mitglied tat? Ist die eG zu diesem Vergleich
ge- oder erpresst
worden?
Wurde
mit dem Vergleich trotzdem das Ziel des Mobbings erreicht?
Was
ist das Ziel von Mobbing? Kann es nur darin bestehen, sich über einen anderen
zu erhe-
ben? Hat es nicht auch damit zu tun, daß jemand in seinem Einflußbereich
allein herrschen
will? Muß dann nicht der unbequeme, kritische Fragensteller mit
allen Mitteln entfernt wer-
den? Wird man sich dann, gelingt das nicht beim ersten Anlauf, irgendwie zu
einigen ver-
suchen? Ist keine Einigung, keine Koexistenz zu erreichen, was dann?
Besteht die Einigung dann aus der Verabschiedung des Kritikers? Der sich dann
möglichst
nicht mehr blicken läßt? Kann es sein, daß er im gegenteiligen
Fall zu hören bekommt: Daß
Du Dich überhaupt noch hierhin traust"?
Kann dann ein Stadium erreicht werden, wo das ge-
mobbte Mitglied erkennen muß, daß ein Abschied unumgänglich
ist?
Sind
nicht die eingesetzten Mittel des Mobbings schon ausreichend beschrieben worden?
Hört es aber mit dem Entfernen des Kritikers auf?
Ist
das betroffene eG Mitglied weiterhin Mitglied?
Wurden seitens des betroffenen eG Mitglied die Bedingungen und der Wortlaut
des Ver-
gleichs fast vollständig selbst formuliert?"
Hat
das betroffene eG Mitglied danach die Bedingungen des Vergleichs erfüllt?
Wurde die
Wohnung pünktlich übergeben?
Wurden
damit der Ausschließungsbeschluß und die Kündigung zurückgenommen?
Ist das
betroffene eG Mitglied damit wieder eG Mitglied, allerdings ohne Wohnung?
Hat
die eG ihre Verpflichtung erfüllt, wonach binnen 6 Monaten die Genossenschaftseinla-
ge in voller Höhe auszuzahlen ist? Endet erst mit der Auszahlung die eG
Mitgliedschaft
des betroffenen eG Mitglieds?
Ist
die eG erpresst worden?
Wurde
in einer eG Mitgliederversammlung am 13.10.2008 vom Aufsichtsratsvorsitzenden,
gegen vereinzelten Widerstand, der Vorwurf geäußert, die eG sei,
unter namentlicher
Nennung des betroffenen eG Mitglieds, erpresst
worden?
Wurden
Details der angeblichen Erpressung genannt? Wer wurde von wem angeblich er-
presst, was zu tun? Gilt nicht die Unschuldsvermutung?
Warum
geht (oder ging) man nicht gegen eine mutmaßliche Erpressung vor? Kann
man
jemanden mit der Wahrheit erpressen?
Ist
nach §
253 (Strafe Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe) Erpressung
die
durch Nötigung (§ 240) und in Bereicherungsabsicht begangene Schädigung
fremden Ver-
mögens? Muß das Opfer mit Gewalt oder durch Drohung mit einem gefährlichen
Übel zu
einer Tat genötigt werden (§ 240) und diese erzwungene Tat eine Vermögensverfügung,
aber auch eine Duldung oder ein Unterlassen sein"?
Bestand
die möglicherweise eingebildete Drohung darin, daß das betroffene
eG Mitglied
keinen Zweifel daran ließ, seine Rechte durch alle Instanzen wahrnehmen
zu wollen?
Kann aber das Wahrnehmen eigener Rechte Erpressung sein?
Kann
ernstlich von Erpressung gesprochen werden, wenn die Verantwortlichen in letzter
Mi-
nute auf eigenen Wunsch einen Vergleich schließen? Bestand nicht die Unterlassung
darin,
daß sich die Verantwortlichen damit die blamable Situation ersparten,
der Demontage ihrer
Ausschließungsbegründung beim Sondertreffen am 25.08. beiwohnen zu
müssen?
Haben
die Verantwortlichen damit zugleich auch den übrigen eG Mitgliedern erspart,
einem
Ausschließungsbeschluß, und damit einer Ausschließung, zuzustimmen,
die in Kürze durch
eine Anfechtungsklage verworfen worden wäre?
Muß
sich nicht jemand erpressbar gemacht haben, um erpresst
werden zu können?
Bedeutet
der angebliche Erpressungsvorwurf nicht zugleich, daß sich die eG erpressbar
ge-
macht haben muß? Kann man angeblich erpresst werden, ohne sich zuvor selbst
erpressbar
gemacht zu haben? Oder machen das Dritte?
Muß nicht z. B. der Parlamentarier, den man später damit erpressen
will, anläßlich seines
Bordellbesuchs zunächst die Hosen herunter lassen? Und wenn er dann dabei
fotografiert
wird? Was meint Frau
Klatten dazu?
Sieht
es nicht anders aus, wenn derselbe Parlamentarier gezungen wird, seine Hosen
fallen
zu lassen, um danach fotografiert zu werden?
Sind
es gewöhnlich Fehlhandlungen, tadelnswerte Dinge, Peinlichkeiten etc.,
die man ver-
bergen will, welche andere zu einer möglichen Erpressung nutzen können?
Kann
man Men-
schen zu einer Preisverleihung erpressen? Lehnte nicht Marcel
Reich-Ranicki den deutschen
Fernsehpreis ab?
Ist
damit nicht der Erpressungsvorwurf ein indirektes Eingeständnis von Fehlhandlungen,
die man zu einer Erpressung hätte nutzen können? Ist letzten Endes
der Erpressungsvor-
wurf nicht weniger als reine Projektion,
gibt er nicht etwas ganz anderes als Erpressung
preis?
Ist
das Bezeichnen eines Menschen als Erpresser ohne Vorlage von Beweisen
keine Verleum-
dung? Muß man sich das bieten lassen?
Hat
das betroffene eG Mitglied unmittelbar darauf den Aufsichtsratsvorsitzenden
aufgefor-
dert, seine Äußerung dem betroffenen eG Mitglied und den übrigen
eG Mitgliedern
gegen-
über zurückzunehmen?
Ist
der Erpressungsvorwurf dokumentiert worden?
Wurde
im Protokoll der Versammlung vom 13.10.2008 der Erpressungsvorwurf dokumentiert?
Ist
im selben Protokoll erwähnenswert, daß eine Frau ihren Besen vermisst?
Werden dort
sogar Details erwähnt? Handelt es sich vielleicht um einen Besen mit braunen
Borsten?
Ist
vom betroffenen eG Mitglied die Aufforderung an den Aufsichtsratsvorsitzenden
erneu-
ert worden und dazu eine Frist bis zum 03.11.2008 gesetzt worden? Hat sich der
Auf-
sichtsratsvorsitzende bis dahin in irgendeiner Art und Weise geäußert?
Sind ihm vielleicht
die Tränen gekommen?
Hat
bisher überhaupt irgendein Verantwortlicher der eG, gerne auch Funktionsträger"
ge-
nannt, jemals Fehler zugegeben?
Gibt
es unter-den-Teppich-kehren? Verharmlosen, Verdrängen, Verleugnen und Verleumden?
Ansätze
zum Verschleiern? Und
wenn, was ist das schon? Wo gibt es das nicht?
Wurden
alle eG Mitglieder zum Mitgliedertreffen am 03.11.2008 eingeladen?
Erhielt
auch das betroffene eG Mitglied eine Einladung? Oder wurde sie ihm zugespielt?
Hieß es in der Einladung u. a.: Liebe Nachbarinnen und Nachbarn,
als
Moderatorenteam ...
möchten wir Euch alle ... herzlich einladen ...Naürlich
haben wir uns viele Gedanken ge-
macht, wie wir die nächsten Treffen so gestalten
können, dass diese für uns alle besser
zu "ertragen" sind, ja sogar wieder erfreulich
werden können. ... Am wichtigsten erscheint
es uns, uns zu erinnern dass wir diese Treffen zwar brauchen,
wir aber vollkommen frei
sind sie so zu gestalten wie wir es wollen. Wir
diktieren die Treffen, nicht andersrum"?
Ist
das wirklich eindeutig, sofort nachvollziehbar? Können nicht einfach strukturierte
Men-
schen darüber ins Grübeln geraten? Will da etwa eine kleine Gruppe
sich das Diktieren"
nicht nehmen lassen? Läuft das genau so und nicht andersrum"?
Wird hier unverblümt
Manipulation
angekündigt? Was ist Diktieren anderes als das Ausüben von Diktat?
Ist
mit wir" jemand anders als das Moderatorenteam"
gemeint? Ist das eine kleine,
aus vier eG Mitgliedern bestehende Gruppe? Eine neue, moderne Viererbande
mit einer
großen Bandbreite,
bei der man nicht an den Ku-Klux-Klan
denken muß?
Was bedeutet andersrum"? Kann damit etwas anderes gemeint sein als:
Nicht ihr dik-
tiert die Treffen, sondern wir, das Moderatorenteam"? Ist wir
diktieren" aktives Agieren
einer Kleingruppe Moderatorenteam"? Macht das nicht aus dem Rest
der Mitglieder, der
Mehrheit, eine passive Gruppe, der etwas diktiert wird? Hat etwa eine feindliche
Über-
nahme stattgefunden? Oder wird hier eine falsche Begrifflichkeit verwendet?
Soll man ernsthaft glauben, daß andersrum" folgende Satzumstellung
meint: Wir treffen
die Diktierten"? Macht seltsamerweise diese Weiterverarbeitung nicht
trotzdem Sinn? Tref-
fen dann nicht die, welche diktieren oder diktieren wollen (wir"
als Moderatorenteam")
die Diktierten"? Sind diese dann die Herbeibefohlenen, die Herandiktierten
oder die, de-
nen bestimmte Inhalte, Glaubenssätze, Überzeugungen etc. diktiert
werden sollen?
Ergibt sich nun aber nach diesem kleinen Ausflug zu andersrum" nicht
zwingend, daß die
einzig sinnvolle Satzumstellung mit Hilfe von andersrum" nur aus
wir" gebildet werden
kann?
Bedeutet dann das, wohl zu vermeidende, nicht andersrum": Wir, die
Kleingruppe Modera-
torenteam" diktieren und nicht ihr, die Mehrheit?
Hat irgendein Mitglied das Verlangen gehabt, während der Versammlung sich
diesen Satz
einmal näher erläutern zu lassen: Wir diktieren
die Treffen, nicht andersrum"?
Warum, um Gottes Willen, wird überhaupt diktieren" verwendet?
Legen bereits eingetre-
tene Zustände solch höchst aufschlußreiche Wortwahl nahe?
Wurden
auch die verschiedenen Ausgrenzungshandlungen diktiert"?
Hat das Moderatoren-
team einen Realitätszustand erreicht, in dem es möglich ist, völlig
unverblümt zu sagen,
was es meint und durchführen will, indem angekündigt wird: Wir
diktieren die Treffen,
nicht andersrum"?
Oder
war etwas ganz anderes mit andersrum" gemeint, vielleicht: Nicht
die Treffen be-
stimmen uns, sondern wir die Treffen? Hätte man das nicht direkt so sagen
können? Sind
niht diejenigen andersrum", die sich so mißverständlich
mitteilen, falls es überhaupt irr-
tümlich geschah?
Oder bedeutet Treffen zu diktieren" sogar,
daß es um Sprachverarbeitung geht? Hätte es
dann nicht heißen müssen: Wir wollen beim Treffen etwas Diktieren
üben, bringt bitte
eure Hefte mit"?
Ist
Diktieren eine bessere Arbeitsmethode? Sprechen
so Fußballer: Wir sind dominanter
aufgetreten. Wir
diktieren jetzt mehr den Spielverlauf, was auch mit dem verbesserten
Selbstvertrauen zu tun hat"?
Hat
nicht schon in jungen Jahren ein kriegsversehrter und ausnahmsweise lebensfroher
Lateinlehrer Schülern folgenden, noch bedeutungsleeren Satz vermittelt:
Wir leben ja
schließlich in einer Demokratur"?
Sorgte, damit nicht genug, ein anderer Lehrer dafür, daß die Schüler
keinen unnötigen Res-
pekt vor Amts- und Würdenträgern entwickeln würden, indem er
regelmäßig in seinen Un-
terricht den Satz einfließen ließ: Glaubt bloß nicht,
wen ihr vor euch habt"?
War
das Mitgliedertreffen eine Party?
Lassen sich auch hier Elemente von Mobbing
identifizieren? Lagen zu Beginn der Versamm-
lung auf den Tischen Namenskarten aus, nach denen man sich da- oder dorthin
setzen
sollte? Fand das betroffene eG Mitglied seine Namenskarte? War sie nur vergessen"
worden,
wie auch die Einladung? War das eG Mitglied unerwünscht? Wußte es
das noch nicht?
Wer hatte überhaupt diktiert", wer sich neben wen zu sitzen
hätte? Ein klassisches Bei-
spiel für Fremdbestimmung?
War das eine Party oder eine Versammlung? Bedeutet Versammlung
die Verlagerung des
Reiter- und Pferdegewichts auf seine Hinterbeine"? Glaubten die Verantwortlichen
wirklich,
daß sich die eG Mitglieder dahin setzen würden, wohin sie mittels
Tischkarten bestimmt
wurden? Verhielten sich die Mitglieder erwartungsgemäß? Wie Schafe?
Fragte jemand:
Was soll das"?
Setzte sich das betroffene eG Mitglied trotz der, das Verhalten der übrigen
eG Mitglieder prä-
genden, normativen
Kraft an einen Platz seiner Wahl?
Ignorierte er ärgerlich gezischte Bemerkungen Wir sollen uns aber
dahin setzen, wo unser
Name steht"? Hätte das betroffene eG Mitglied dazu, wenn es das denn
hätte mitmachen
wollen, nicht erst seinen Namen auf einem feinen Tischkärtchen finden müssen?
Hatte man bewußt dafür gesorgt, daß der Name nicht zu finden
war? Damit für eine weitere
Bloßstellung gesorgt? Na, was machst Du denn hier? Findest Du Dein
Tischkärtchen nicht?
Willst Du Dich etwa setzen"?
Sich all dies ersparend, ignorierte das betroffene eG Mitglied den Firlefanz
und setzte sich.
Ging
es um Spaß
gleich zu Beginn der Feier durch originelle Tischkarten"?
Macht's
Necker-
mann möglich? Gab es wirklich: Tischkarten mit Goldprägung"?
War
das Moderatorenteam so vollkommen frei", ein
Sozial-arbeiter-Gruppen-Stühle-rücken-
Spielchen zu beginnen, in dem die Erfahrungen der MOBB-Gruppe
ausgetauscht werden soll-
ten? Musste dabei immer ein Stuhl zwecks Abklatschens und Wechselns frei bleiben?
Direkt weiter zum Karamellisieren?
Nennt man den Leiter der MOBB-Gruppe Putzkapitän"?
Soll nach erfolgtem Putzeinsatz wie
beim Staffellauf ein Maskottchen" an die nächste Putzeinheit
weitergegeben werden?
Gab es weitere Wortschöpfungen anderer Einsatzgruppen? Wurde z. B. das
Wort Garten-
kommissar" bereits gestrichen? Gibt es schon Gesinnungskommissare"?
Lag
nichts Wichtigeres an, als sich ausgiebig 30 Minuten lang mit Putzen zu beschäftigen?
War die Peinlichkeit der Situation nicht handgreiflich spürbar? Schweigen
anstelle von not-
wendiger Auseinandersetzung, Flucht in Nebensächliches?
Hat das betroffene eG Mitglied, als es feststellten musste, daß sich die
Verantwortlichen
nicht mit den von ihnen selbst erhobenen Vorwürfen auseinandersetzen wollten,
ausgeru-
fen: Auch
das gehört zur Sauberkeit"?
Hieß
nicht die den Versammelten neben wir diktieren die Treffen" übermittelte
Botschaft:
Kommt laßt uns nicht grübeln, einfach nur spielen, damit das
Mitgliedertreffen wieder er-
freulich werden kann"?
Wurden
Tagesordnungspunkte als nicht erhalten dargestellt?
Wurden
vom betroffenen eG Mitglied fristgerecht Tagesordnungspunkte für die Mitglieder-
versammlung am 03.11. an alle Mtglieder eingereicht und von der Gesprächsleitung
der
Nichteingang behauptet, obwohl andere Mitglieder den Eingang bestätigten?
Hieß es dort u. a. im Punkt Auskunftsersuchen an den Aufsichtsrat:
War die vom Aufsichts-
ratsvorsitzenden am 13.10.2008 innerhalb der eG Mitgliederversammlung ... geäußerte,
ehr-
verletzende, jeglicher Grundlage entbehrende, zudem ohne Vorlage jeglichen Beweises
ge-
äußerte Behauptung, nach der die Amaryllis eG angeblich erpresst"
worden sein soll, vom
Aufsichtsrat insgesamt autorisiert?
Haben die eG Mitglieder
ein Anrecht darauf, zu erfahren, womit jemand und wer sich, das
legt die Logik nahe, erpressbar gemacht haben muß, damit so ein - dennoch
nicht zutreffen-
der - Vorwurf überhaupt erhoben werden kann? Warum wurden keine Schritte
gegen die an-
gebliche Erpressung" unternommen"?
Wurde das angebliche Nichterhalten der Tagesordnungspunkte damit begründet,
das betrof-
fene eG Mitglied stünde bei einigen auf der Spamliste? Hat nicht ein Spamfilter
Tagesord-
nungspunkte, die im Betreff mitgeteilt werden, durchzulassen? Handelt es sich
um den Ver-
such, unerwünschte Tagesordnungspunkte abzublocken, wieder eine Ausgrenzungshandlung?
Wurde
im Vorfeld, im Juli 2008, sogar aktiv dazu aufgerufen, Emails des betroffenen
eG Mit-
glieds als Spam zu klassifizieren"?
Wurden
die vom betroffenen eG Mitglied eingereichten, aber angeblich nicht erhaltenen,
Ta-
gesordnungspunkte mit einer Ausnahme, die sich auf eine notwendige Protokollkorrektur
be-
zog, beachtet? Wurde von der Versammlungsleitung angeboten, die Punkte beim
nächsten
Mitgliedertreffen einzubringen? Legte darauf das betroffene eG Mitglied seine
Tagungsord-
nungspunkte
der Versammlungsleitung vor? Haben
sich die Verantwortlichen sozial enga-
giert" verhalten?
Hat
das betroffene Mitglied damit unmittelbar erfahren dürfen, was es bedeutet,
wenn
nicht nur Wir diktieren die Treffen, nicht andersrum"?
angekündigt, sondern umgesetzt wird?
Hat das Moderatorenteam die eigene Vorgabe über die Mitgliedertreffen so
erfüllt: wir (sind)
aber vollkommen frei ... sie so zu gestalten wie wir es wollen"?
War das Verlangen des eG Mitglieds, zu erfahren, wessen es beschuldigt
wird, uninteressant?
Lag
es an der knappen Zeit? War das ausführliche Austauschen über Putzerfahrungen
wichti-
ger? Streitkultur?
Ist
der Erpressungsvorwurf zuückgenommen worden?
Hat sich der Aufsichtsratsvorsitzende in der Versammlung
vom 03.11.2008 zu den von ihm
selbst erhobenen Vorwürfen geäußert? Hätte er nicht die
Gelegenheit nutzen können, die
mutmaßliche Erpressung anhand der angeblichen Erpressungshandlung darzustellen?
Tat er
das vielleicht aus Rücksicht" auf den anwesenden, angeblichen
Erpresser nicht? Ist so viel
Nachsicht und Güte wahrscheinlich oder auszuhalten?
Hat
der Aufsichtsratsvorsitzende auf das Verlangen des betroffenen
eG Mitglieds reagiert,
entweder Beweise vorzulegen oder den Vorwurf an Ort und Stelle zurückzunehmen?
Hat ir-
gendein anderes eG Mitglied dieses Verlangen unterstützt?
Wurde
in der Versammlung vom 03.11.2008 das Protokoll der Versammlung vom 13.10.2008
korrigiert? Wurde darüber abgestimmt, den Erpressungsvorwurf nicht ins
Protokoll der Ver-
sammlung vom 13.10.2008, wo er gefallen war, aufzunehmen? Setzen
sich solche Vorkomm-
nisse nicht automatisch von selbst auf die Tagesordnung?
Wurde
der Erpressungsvorwurf von irgendjemand als unzutreffend oder nie gesagt zurück-
gewiesen? Wurde
er damit indirekt bestätigt, nur nicht der Dokumentation würdig, als
für
ein Protokoll unwichtiges Detail, als nicht erwähnenswert angesehen?
Liegt
es da nicht nahe, hier dem Vergessen entgegen zu wirken? Steht
wirklich im Belie-
ben eines Protokollanten, schwerwiegende Vorwürfe auszublenden und zu verschweigen?
War es wirklich wichtiger, im Protokoll auf einen braunborstigen vermissten
Besen eines
eG Mitglieds hinzuweisen?
Kann
es sein, daß der Protokollant und die Versammelten deswegen den Vorwurf
der Er-
pressung nicht protokollieren wollten, weil sie befürchteten, damit Tatsachen
zu schaf-
fen? Sind nicht in Wahrheit noch deutlichere Tatsachen geschaffen worden? Wird
nicht
ansonsten regelmäßig von Transparenz gesprochen?
Wies ein einziges tapferes Mitglied darauf hin, daß
Verschweigen der Wahrheitsfindung
nicht behilflich ist? Ist diese Gemeinschaft von Meinungsfreiheit bestimmt?
Der Freiheit,
keine Meinung in bestimmten Fragen zu haben, auch nicht haben zu wollen?
Kann man also auch frei von Meinung
sein? Titelte der Bonner General-Anzeiger am 05.11.
2008 auf Seite 13: Die
Krise ist da", wo ein Auftritt von Luise
Kinseher, die sich anläßlich
des WDR-Kabarettsfestes am 03.11.2008 im Bonner Pantheon Gedanken über
die Mei-
nungsfreiheit machte, erwähnt
wurde, ausgerechnet an dem Tag, als die eG Mitglieder
erkennbar keine Meinung haben wollten?
Ist
der Erpressungsvorwurf indirekt bestätigt und erneuert worden?
Ist man nicht unfreiwilliger Zeuge einer Farce oder spielt sich bereits eine
Tragödie
ab, wenn
während des Palavers, ob die frühere Erpressungsverdächtigung
vom 13.10. ins Protokoll der
dazu gehörigen Versammlung gehört, die ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende,
immerhin eine
von 4900 Managementtrainerinnen,
Facilitatorinnen und Supervisorinnen", behauptet, auch"
angeblich erpresst
worden zu sein? Wird damit die erste Äußerung nicht nur bestätigt,
son-
dern obendrein noch erneuert? Was sonst bedeutet ein auch"?
Fügte die Dame hinzu, das
betroffene eG Mitglied könne dies ruhig aufschreiben"? Und
geschah dies vor allen Teilneh-
mern der Versammlung am 03.11.2008?
Besteht Anlaß zur Vermutung,
daß weder die erste noch die zweite Erpressungsverdächti-
gung in keinem Protokoll, auch nicht nachträglich, erscheinen wird? Muß
davon ausgegan-
gen werden, daß die Gruppe in kollektiver Verdrängung überhaupt
kein Bewußtsein darüber
hat, daß sie fundamentale Rechte der Unschuldsvermutung,
des Verlangens nach Offenle-
gung und der Gegenrede mißachtet? Welchen Realitätszustand hat diese
Gemeinschaft er-
reicht?
Gab
es irgendeine Zurückweisung seitens der Teilnehmer? Stand ein Einziger
auf und rief
Stop, Schande, Ende"? Nennt man so ein Verhalten auch Starre?
Sprach im Zusammenhang mit dem nicht unerwarteten Erscheinen
des betroffenen eG
Mitglieds, seinem Verlangen nach Klarstellung und Transparenz, in der Versammlung
die
ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende diese Worte: Aufruhr
und Stunk", nannte Juni das
Wort Vergiftung"?
Hat
irgendein eG Mitglied die Einhaltung der Unschuldsvermutung
gefordert? Nach Vorlage
von Beweisen verlangt? Den nun schon doppelt erhobenen Vorwurf bezweifelt? Sind
Schweigen, Verschweigen und Nichteinmischung nicht Zustimmung?
Oder eine
besonders
tückische Form des Widerstands"?
Ist Zustimmung
umgangssprachlich eine Meinungsäußerung, die sich der Verlautbarung
eines Anderen anschließt. Zustimmung im engeren Sinn im deutschen
Zivilrecht der zu-
sammenfassende Begriff für die Einwilligung und die Genehmigung"?
Was
ist das für eine Gemeinschaft, die unbewiesene Behauptungen trotz erkennbaren
und
heftigen Widerspruchs des Betroffenen widerstandslos für Tatsachen nehmen
will?
Liegt
es daran, daß der Urheber der Aufsichtsratsvorsitzende
ist? Steht dann die Behaup-
tung schon für den Beweis? Muß denn der Aufsichtsratsvorsitzende
nicht genau wissen,
was er sagt? Glauben das die eG Mitglieder? Ist das wirklich der Grund des Schweigens?
Sind diese Leute weichgespült oder hirngewaschen? Ein
veraltetes Konzept ... psycho-
logischer Manipulation"?
Wie
sicher muß sich der Aufsichtsratsvorsitzende
seiner Sache sein, wenn er während der
Versammlung am 03.11. mit keinem Wort Stellung nimmt? Wie mündig die Versammelten,
ihn nicht aufzufordern, endlich zu belegen, was er behauptet oder seine Äußerung
zurück-
zunehmen?
Muß das scheinbar standhafte Verhalten des Aufsichtsratsvorsitzenden
nicht den Mitglie-
dern suggerieren: Schaut her, die Sache ist eindeutig, darum schweige
ich"? Aber ist das
wirklich Führungsstärke?
Haben
nicht in Wirklichkeit die Mitglieder das Ausgrenzungsgebot
so vollständig verinner-
licht, daß bei ihnen überhaupt keine Zweifel an einem Vorwurf des
Aufsichtsratsvorsitzen-
den aufkommen können? Darf, muß dann nicht konsequent Ausgrenzung
in einem weiteren
Akt der Ausgrenzung und Entrechtung umgesetzt werden? Zurück
zum Übergiff?
Wollen
dennoch einige eG Mitglieder deeskalieren"? Wie geht das, ohne Recht
und Unrecht
unmittelbar unter Beteiligung des betroffenen Mitglieds gegenüberzustellen?
Kann man wirklich das Verlangen nach Klarstellung, den Protest gegen ungerechtfertigte
Vorwürfe Eskalation
nennen? Ist da schon die Schere im Kopf erfolgreich angesetzt?
Bedeutet
Deeskalieren" in diesem Zusammenhang, daß man das Unrecht zunächst,
wis-
send, duldet, um Ruhe" in eine Gemeinschaft zu bringen? Soll das
betroffene eG MItglied
bis zum Sankt Nimmerleinstag auf eine Klärung warten? Will das jemand ernsthaft
verlan-
gen? Hilflose Ogen?
Beschreibt
im Störungsmanagement das Eskalationsprinzip
die Delegation der Störungs-
bearbeitung an eine höhere Kompetenzstufe, wenn in der darunter liegenden
Stufe keine
Korrektur möglich ist"?
Ist
nicht die darunter liegende Stufe" repräsentiert vom Aufsichtsratsvorsitzenden,
dem
höchsten Funktionsträger der eG, schon erreicht? Verhält sich
der Aufsichtsratsvorsitzende
exterritorial, weil er weiß, daß nur er über sich Aufsicht
führen kann, was er offenkundig
nicht will?
Stehen
deshalb die eG Mitglieder ratlos da? Ist also bereits die höchste Kompetenzstufe
erreicht? Könnte man die auch die höchste Stufe des Versagens nennen?
Muß
also die höhere Kompetenzstufe", da sie bereits intern erreicht
wurde, extern ge-
sucht und gefunden werden? Wird seit über einem Jahr von Supervision
und Mediation
ge-
redet? Geredet und geredet? Wurden im August 2007 wichtige
Dienste wie ...Verwaltung,
Mediation ... in eigener Verantwortung geleistet"?
Gab es sogar dazu im Herbst 2007 ein Tagesseminar? Äußerte ein eG
Mitglied zum Schluß
der Veranstaltung: Alles
ist möglich und nichts wie es scheint"? Wurden
die Ergebnisse
ausgewertet? Fand danach Supervision statt?
Was
bedeuten die Widerstände dagegen? Soll es etwa nur am Geld liegen? Wurde
nicht
viel Unbedeutenderes finanziert? Gibt es nicht nur die
Angst des Torwarts vor dem Elfme-
ter, sondern auch die Angst vor der unangenehmen Wahrheit, die in einer Mediation
so
sicher wie das Amen in der Kirche, und nicht möglicherweise, auf den Tisch
käme?
Finden
sich im Verhalten der eG Mitglieder Merkmale einer Sekte,
einer eingeschworenen
Gemeinschaft? Läßt
sich übermäßig
autoritäres oder autoritätsgläubiges", faschistoides
Verhalten feststellen? Blinder Gehorsam? Gleichschaltung und Übereinkunft
der Gruppe im
Ausgrenzungsverhalten dem unerwünschten Mitglied
gegenüber? Übergriff gefällig?
Geht die Ergebenheit der Mitglieder so weit, daß sie rudimentär vorhandene
Skrupel beisei-
te schieben? Werden die Ressourcen zur Abweisung der Regimegegner gebündelt?
Aus-
grenzug als Methode? Was sind die Elemente von Omerta?
Sind
Verharmlosen, Verleugnen und Verschweigen die Basis, die
eine Gemeinschaft wirk-
sam dauerhaft zusammenhalten kann? Darf daran gezweifelt werden, daß das
gutgeht? Ver-
rät eine Gemeinschaft so ihre eigenen Ideale? Oder löst sie so ihre
Ansprüche ein?
Was ist, wenn über das betroffene eG Mitglied später zu sagen sein
wird: Er war doch kein
Erpresser?" Bleibt da nicht doch etwas hängen? War das etwa die Absicht?
Bedeutet Verleumdung, daß jemand
über eine Person ehrverletzende Behauptungen auf-
stellt, obwohl er weiß, daß sie unwahr sind"? Ist
damit der sich selbst beaufsichtigende Auf-
sichtsratsvorsitzende ein Verleumder? Oder hat nicht auch hier die Unschuldsvermutung
zu
gelten?
Ist nicht in Wahrheit immer nur der Bossa
Nova an allem Schuld? Du kennst Manuela
nicht?
Die Laien richten sich? Ist es nicht wirklich so, daß
sich die Reihen lichten? Beabsichtigen
eG Mitglieder ihre Nutzungsverträge zu kündigen? Sind Ankündigungen
in dieser Richtung
erfolgt? Kündigungen zwischen dem 03. und dem 05.11. ausgesprochen worden?
Berichtete
sogar fairkehr,
Ausgabe 6/2008, darüber unter dem Titel: Not
macht erfinderisch"?
Sind
irgendwelche Mitglieder der sozial engagierten"
Gemeinschaft auf diejenigen zuge-
kommen, haben nachgefragt, sich für die Gründe der Kündigungen
interessiert?
Hat ein eG Mitglied in seiner
Kündigungsbegründung u. a. formuliert: Hinzu
kommt, dass
ich nicht in einer Gemeinschaft leben kann, die mit der Wahrheit
dermaßen missachtend
umgeht, wie es sich in der MV am Montag, den 3.11.08,
zugetragen hat"? Was macht Frau
Wahrheit?
Datiert
auf der Internetseite der eG (Stand 20.12.2008) das letzte Protokoll eines Mitglie-
dertreffens vom 22.09.2008? Fanden danach noch weitere Treffen
statt? Wurden wesentliche
Vorfälle dokumentiert? Werden Protokolle
nun Berichte" genannt? Ist
ein Bericht ein Text,
der einen Sachverhalt oder eine Handlung objektiv schildert, ohne Wertungen
des Autors zu
enthalten"?
Muß
danach nicht auch ein Bericht umfassend und möglichst objektiv sein? Kann
es sein,
daß im Bericht" über das Mitgliedertreffen vom 03.11.2008
mit keinem Wort auf den Er-
pressungsvorwurf eingegangen, der Vorgang komplett verschwiegen wird?
Dafür aber auf über 11 Zeilen über MOBB,
die mobile Einsatzgruppe Blitz-Blank" berichtet
wird? Darf man so eine Vorgehensweise tendenziös nennen? Oder ist das eine
Verharm-
losung?
Was ist von Berichten zu halten,
die gar keine sind?
Haben wir es nicht genau damit zu
tun? Wird nicht ein erstes Protokoll eines Mitgliedertreffens erstellt, das
einen wichtigen
Sachverhalt unerwähnt läßt? Wird
dies beim nächsten Mitgliedertreffen am 03.11.2008 be-
mängelt oder von den Verantwortlichen bemäntelt? Wird dort der Sachverhalt
noch einmal
erwähnt, bestätigt, der Vorwurf sogar erneuert?
Findet sich im nächsten Bericht ein Hin-
weis auf die Vorgänge?
Haben
wir also zwei Berichte" vorliegen, die sagen,
daß etwas nicht geschehen ist, obwohl
es sich zugetragen hat? Sind die Berichterstatter Berichtbestatter?
Sagen sie denn, daß
etwas nicht geschehen ist? Oder lassen sie es einfach nur weg? Lesen sich nicht
trotzdem
die Berichte" so, als wäre etwas nicht geschehen?
Ist Weglassen die elegante Schwester der Lüge? Kann, was im Bericht nicht
vorkommt, trotz-
dem geschehen sein? Wie wird es für den Leser sein? Aber was ist mit dem
Leser, der sehr
wohl weiß, was sich ereignet hat? Muß man sich nicht staunend deshalb
die Augen reiben,
weil die übrigen eG Mitglieder keinerlei Wunsch nach Klarstellung verspüren?
Wird denn nun endlich darüber berichtet? Oder findet Umettikettierung durch
Umbenennung
von Protokoll in Bericht" statt? Sind die Gründe bekannt, warum
man nicht mehr Protokolle
führen will? Muß
man nicht ins Grübeln geraten, warum bestimmte Dinge erwähnt werden
und andere nicht? Darf nach cui
bono gefragt werden?
Ist
die Wahrheit
nicht immer einfach, ist sie nicht da, zum Greifen nah? Herrscht bei ihrer
Abwesenheit ein Vakuum? Falls nicht, was
dann? Sang André
Heller: Die Lüge ist wahrer
als die Wahrheit, weil die Wahrheit
so verlogen ist"? Sprach Wolfgang
Neuss: Eine Frage
schwirrt mir durchs Hirn: Kann man so geschickt schweigen, daß man verstanden
wird?"
Gab es anläßlich einer Verdunkelung
des Lichts ein Einweihungsfest?
Wurde schon viel
früher über Verfinsterungen
berichtet? Schlug der Männerchor Kein C zu hoch" wirklich die
richtigen" Töne an? Ließ sich die Oberbürgermeisterin
in Begleitung der
Wahrheit aus-
führlich das Projekt zeigen und erklären"? Waren die Damen nicht
nur glühend interessiert,
sondern auch stark positiv-fanatisch motiviert und enthusiasmiert,
ach was, einfach nur
begeistert"?
Ist Herr
Bargeld der Kassierer meiner Bank?
Findet sich nach den Kündigungen
unter Wohnungen frei" auf der Internetseite der eG:
Die Häuser sind fertig - jetzt bauen wir an der Gemeinschaft"?
Will man nun erst werden,
was man bereits zu sein glaubte?
Musste nicht ein Pkw haltendes eG Mitglied bisher einen Tiefgaragenplatz
mieten? Warum
heißt es nun aber: Ein Tiefgaragenplatz kann ... gemietet
werden"? Sind Kannbestimmun-
gen nicht selbsterklärend?
Oder ist gemeint, daß Autolose bei freier Tiefgaragenkapazität einen
Platz für anderen Be-
darf anmieten können? Bietet" man ferner ein Car-sharing-Modell
an, das die gemeinsame
Nutzung eines Kfz mit mindestens einer anderen Wohnpartei vorsieht"? Muß
man aber ein
Angebot annehmen?
Muß nicht vielmehr ein Pkw-Halter als Wohnungsinteressent aufgrund der
Beschreibung da-
von ausgehen, keinen Tiefgaragenplatz anmieten zu müssen, und ebenfalls
annehmen, das
Angebot des Car-sharing-Modells ohne Nachteile ablehnen zu dürfen?
Warum
schrieb Henry James ..., er würde durch London kriechen,
um mit Santayana
über
das Buch sprechen zu können"? Kommt darin dies vor:
Are those who forget history con-
demned to repeat it"?
Sprach
Mahatma
Gandhi dies: When I despair, I remember that all through history the
way of truth and love has always won. There have been tyrants and murderers
and for a
time they seem invincible but in the end, they always fall -- think of it, ALWAYS"?
Alles frei erfunden? Gehen dem Autor die Fragen
aus? Wäre es nun nicht ratsam, einmal
umzublättern, andere Seiten auf- respektive andere Saiten anzuschlagen?
©
Martin C. Altenpohl 2008 ->
@
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wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung
lediglich verweist.
Bringt
die Nähe zum Thema nicht automatisch Distanz? Wird sie womöglich durch
das satirische Abarbeiten erst
hergestellt? Ist das alles hier nur Bewältigungskunst?
Eigentherapie? Schreiben anstelle von Schreien? Möchte
man nicht neben Schreien auch Speien angesichts von soviel Niedertracht? Bedeutet
Sich-Erinnern Vergessen?
Vielleicht Verzeihen? Ist denn überhaupt etwas geschehen? Nur geträumt?
Gibt
es darum aber ein Ende des Distanzierens? Kann man beim Distanzieren vor sich
selbst halt machen? Muß
nicht gerade der Satiriker sich ausdrücklich sogar von sich selbst distanzieren?
Kann er nicht erst dann ein Er-
gebnis schaffen, wenn er nicht persönlich verwickelt ist? Ist, wo keine
Anhaftung ist, auch kein Problem?
Beweist das Problem die Anhaftung? Muß der Satiriker nicht auch vor sich
warnen? Oder geht das schon zu
weit? Ist man nicht, wenn man zu weit gegangen ist, trotzdem irgendwo, selbst
wenn es dort anders ist,
angekommen? Oder meint man mit Du
bist zu weit gegangen", daß die Schuhe verschlissen sind? Kann man
also überhaupt zu weit gehen? In der Kunst?
Ist nicht Mediation mit t Meditation?